Es sind mehr und weitreichendere Lockerungen als ursprünglich vorgesehen: Der Bundesrat erlaubt für die Gastronomie, den Sport- und Kulturbereich und bei privaten Treffen neue Freiheiten.
Die Perspektiven seien «sehr gut», die Bevölkerung halte sich weiterhin gut an die Verhaltensempfehlungen und die Impfkampagne schreite voran: Am Mittwoch kündigte ein zufrieden wirkender Gesundheitsminister Alain Berset (SP) «einen substanziellen Öffnungsschritt» an. Der Bundesrat habe angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage mehr und weitreichendere Lockerungen beschlossen, als er im Konsultationsverfahren vorgeschlagen hatte.
Die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht:
Inhaltsverzeichnis
Im privaten Rahmen dürfen sich im Innenbereich neu bis zu 30 Personen statt wie bis anhin zehn Personen treffen. Im Freien sind Privatanlässe mit bis zu 50 Personen (bisher 15) erlaubt
Ab Montag dürfen Cafés und Restaurants ihre Innenräume wieder eröffnen. Im Innern sind bis zu vier Personen, auf den Terrassen neu bis zu sechs Personen pro Tisch erlaubt. Für Gäste gilt die Maskenpflicht, ausser man sitzt am Tisch. Ausserdem müssen Kontaktdaten aller Gäste erfasst werden. Die bisher zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geltende Sperrstunde wird aufgehoben. Geschlossen bleiben die Diskotheken.
Auch für Sport- und Kulturanlässe mit Publikum sowie religiöse Veranstaltungen lockert der Bundesrat die Regeln. Statt einem Drittel ist neu die Hälfte der üblichen Zuschauerkapazität zulässig , bis zu einer Obergrenze von 100 Personen im Innern (bisher 50) und 300 im Freien (bisher 100). Es gilt zwar weiterhin Sitz-, Masken- und Abstandspflicht, aber die Sitzplätze müssen nicht mehr fix pro Zuschauer zugeordnet werden. Erhebt der Veranstalter die Kontaktdaten, ist am Sitzplatz die Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt.
Neue Regeln gelten ab Montag auch für Veranstaltungen ohne Publikum. Dazu zählen etwa Vereinsversammlungen, Museumsführungen oder private Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, die nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden. Neu sind dabei 50 statt wie bisher 15 Personen zugelassen. Werden im Rahmen solcher Anlässe Essen oder Getränke ausgeschenkt, so müssen dabei die gleichen Regeln wie in der Gastronomie eingehalten werden.
Arbeitgeber müssen weiterhin Homeoffice anordnen, wo dies «aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand» umsetzbar ist. Für Firmen, die ihre Mitarbeitenden regelmässig testen, wird diese Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Auch Nicht-Profisportler und Laienschauspieler dürfen sich ab Montag vor Publikum auftreten. Es gelten dieselben Regeln wie bei Publikumsveranstaltungen (Punkt 3). Ausserdem wird die Zahl der Teilnehmenden erhöht: Im Amateurbereich dürfen bis zu 50 Personen gemeinsam Sport treiben. Auch dürfen Hallen- und Thermalbäder wieder öffnen. Im Bereich der Laienkultur sind ebenfalls neu maximal 50 statt wie bisher 15 Teilnehmende zugelassen.
Die Obergrenze von 50 Personen für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird aufgehoben. Voraussetzung sind ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Masken- und Abstandspflicht bleiben in Kraft.
Wer mit einem in der Schweiz oder der EU zugelassenen Impfstoff geimpft worden ist, muss sich während acht Monaten nach der vollständigen Impfung weder in Reise- noch in Kontaktquarantäne begeben. Für nach einer Covid-Erkrankung wiedergenesene Personen gilt dies für sechs Monate.
Im Juni sind im Rahmen von Pilotversuchen pro Kanton je fünf Grossveranstaltungen mit bis zu 600 Personen (Drinnen) bzw. 1000 Personen (draussen) möglich. Ab Juli sind Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 bzw. 5000 Personen möglich. Allerdings erhält nur Zulass, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Ab 20. August sollen dann Veranstaltungen mit bis zu 10’000 Personen möglich sein. Für Anlässe im Freien und mit Sitzpflicht soll die Obergrenze ganz wegfallen.
Gemäss seinem im April vorgestellten Fahrplan hatte der Bundesrat im Juni zwei Öffnungsschritte vorgesehen. Doch da der am Mittwoch beschlossene Öffnungsschritt umfangreicher ausgefallen ist und sich die Kantone in der Konsultation gegen zu schnell aufeinander folgende Öffnungsschritte ausgesprochen haben, ist die Landesregierung von ihrem Fahrplan abgerückt. Der nächste Lockerungsschritt soll nun per 1. Juli erfolgen. Der Bundesrat wird ihn am 11. Juni vorstellen und seine Pläne in die Konsultation schicken.