Die EU gewährt der Schweiz vorübergehend Zugang zu ihrem Frühwarnsystem. Eine entsprechende Anfrage sei erst gestern eingetroffen, schreibt die EU-Kommission.
Bei der Krise um das Corona-Virus ist es von grösster Wichtigkeit, stets über die aktuellsten Entwicklungen zur Ausbreitung zu verfügen. Für die Schweiz ist es deshalb entscheidend, Zugang zum europäischen Frühwarnsystem (EWRS) zu haben, über welches massgebliche Informationen ausgetauscht werden.
Eine entsprechende Anfrage sei bereits letzte Woche gestellt worden, schrieb die «NZZ am Sonntag». Weil das institutionelle Rahmenabkommen blockiert sei, habe die Schweiz allerdings bislang keinen Zugang erhalten.
Dem widerspricht die EU-Kommission nun zumindest teilweise. Eine offizielle Anfrage seitens der Schweizer Behörden sei erst gestern, am 29. Januar eingetroffen. «Nachfolgend dieser Anfrage gewährt die EU-Kommission der Schweiz Zugang zum EWRS für die Dauer der Krise, wie sie es schon bei vorherigem Ausbruch von Krankheiten getan hat», so ein Kommissionssprecher. Letztmals war dies bei Ausbruch der Ebola-Epidemie 2015 der Fall.
Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern will man sich nicht zum Prozess äussern, wie und wann die Anfrage schliesslich gestellt worden ist. Gleichwohl begrüsst das BAG am Donnerstag gegenüber CH Media die jetzige Entscheidung der EU-Kommission.
Fest steht: Eine volle Einbindung in das Frühwarnsystem der EU ist bislang unmöglich, weil ein entsprechendes Gesundheitsabkommen der Schweiz mit der EU fehlt. Und Brüssel wiederum macht dessen Abschluss vom institutionellen Rahmenabkommen abhängig.
In der Schweiz sind laut Angaben des BAG bis gestern Mittwoch 50 Verdachtsfälle registriert worden. In keinem konnte das Virus bis jetzt nachgewiesen werden. In Deutschland gibt es bislang vier, in Frankreich drei bestätigte Fälle. In China wurde das Virus bei rund 6000 Personen festgestellt. Mehr als 100 Menschen sollen daran verstorben sein.