Rechtsanwalt Walter Hagger bestätigte am Donnerstag eine Meldung von Radio1, gemäss der Blocher auf den Weiterzug an die höchste Instanz verzichtet. Das Zürcher Obergericht hatte Blochers Ausstandsbegehren gegen den Oberstaatsanwalt im Juni abgelehnt.
Grund für die Beschwerde war, dass Brunner in einer Fernsehsendung erklärte, dass man bei der Hausdurchsuchung in Blochers Haus «potenziell relevantes Beweismaterial» beschlagnahmt habe. Mit Verzicht auf den Weiterzug kann die Zürcher Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den SVP-Nationalrat nun weiterführen. (sda)