Corona-Krise
Bundesrat zieht nach: Export von Schutzausrüstung wird praktisch verunmöglicht

Nun reagiert auch der Bundesrat: Für den Export von medizinischer Schutzausrüstung gilt neu eine Bewilligungspflicht. Ausgenommen sind Länder der EU und EFTA, sofern sie mit der Schweiz gleich verfahren.

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Mangelware: Neu unterstellt der Bundesrat den Export von Schutzmasken einer Bewilligungspflicht.

Mangelware: Neu unterstellt der Bundesrat den Export von Schutzmasken einer Bewilligungspflicht.

Keystone

(rwa) Der Bedarf an Schutzausrüstung habe in der Schweiz drastisch zugenommen, begründet der Bundesrat seinen Entscheid in einer Mitteilung. Die Verfügbarkeit von Utensilien wie Masken, Handschuhen und Schutzbrillen seien aber unabdingbar, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und die Gesundheit des medizinischen Personals zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am Mittwoch eine neue Bewilligungspflicht für die Ausfuhren von Schutzausrüstungen beschlossen. Grünes Licht für den Export gibt der Bund nur, wenn der Bedarf in der Schweiz genügend abgedeckt ist.

Die neue Regelung gilt ab heute um Mitternacht und stimmt weitgehend mit den Massnahmen der EU überein. Eine Bewilligungspflicht ist demnach nur durch die aktuelle Mangelsituation gerechtfertigt und sollte – sobald sich die Lage verbessert – wieder aufgehoben werden.

Auf eine Bewilligungspflicht wird beim Export in Länder verzichtet, die umgekehrt auch die Schweiz von einer entsprechenden Pflicht ausnehmen. Zuständig für die Bewilligung ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es entscheidet innerhalb von fünf Tagen.