Stalking
Bundesrat will Stalkingopfer besser schützen - aber nicht jetzt

Stalkingopfer brauchen besseren rechtlichen Schutz. Obwohl auch der Bundesrat davon überzeugt ist, will er frühestens in einem Jahr handeln und empfiehlt eine Motion, die "umgehend" Massnahmen verlangt, zur Ablehnung.

Drucken
Stalking kann für Opfer starke Lebenseinschränkungen mit sich bringen

Stalking kann für Opfer starke Lebenseinschränkungen mit sich bringen

Zur Verfügung gestellt

Sollen Stalkingopfer rechtlich besser geschützt werden? Diese Antwort kann auch der Bundesrat zweifellos bejahen. Dennoch ist der Bundesrat davon überzeugt, dass die geforderten «umgehenden Massnahmen» erst in einem Jahr prüfen will und empfiehlt deshalb eine entsprechende Motion zur Ablehnung.

Für die Veröffentlichung seiner Antwort am Montag, hat der Bundesrat einen brisanten Moment gewählt: Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der deutsche Komiker Karl Dall in Zürich wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Untersuchungshaft war.

Auch wenn es keine offizielle Bestätigung gibt, sprechen die Medien von Belästigung durch eine Schweizer Journalistin. Dall soll demnach Opfer einer Stalkerin sein.

2010 lehnte der Ständerat eine Motion aus dem Nationalrat ab, die einen Stalkingartikel im Strafgesetzbuch gefordert hatte.

Verwiesen wurde damals auf Artikel 28b des Zivilgesetzbuches als Hilfsmittel für Stalkingopfer. Um die Wirksamkeit zu prüfen, versprach der Bundesrat, fünf Jahre nach Einführung des Artikels im ZGB im Jahr 2007 einen Bericht über dessen praktische Umsetzung.

In ihrer Motion verlangt nun Doris Fiala (FDP/ZH) nicht nur Einblick in den Bericht, da die fünf Jahre längst verstrichen sind, sondern auch konkrete Massnahmen zum Schutz von Stalkingopfern. "Das Thema Stalking ist zu wichtig, als dass es einfach auf die lange Bank geschoben werden darf", schreibt die Motionärin in ihrer Begründung.

Zwar teilt der Bundesrat die Ansicht von Fiala, "dass die Probleme rund um das Thema Stalking vom geltenden Recht nicht oder nur unbefriedigend gelöst werden", hält er in seiner Antwort fest. Es erscheine trotz mehrerer Massnahmen "notwendig, über weitere Massnahmen nachzudenken".

Den Evaluationsbericht stellt er für Ende nächstes Jahr in Aussicht. "Bevor die Ergebnisse der Evaluation vorliegen, erscheint es allerdings verfrüht, den Handlungsbedarf zu bejahen und über die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zu entscheiden." (sda)