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Schweiz
Der Bundesrat will die Attraktivität der Schweiz als Zielland für schutzbedürftige Personen mindern, indem er den Familiennachzug erschwert. Es handelt sich jedoch um eine vorsorgliche Massnahme, denn der Schutzstatus kam bisher noch nie zur Anwendung.
(gb.) In seiner Sitzung vom Mittwoch hat sich der Bundesrat für eine Parlamentarische Initiative von Philipp Müller (FDP) ausgesprochen, welche die Regelungen beim Familiennachzug bei Schutzbedürftigen anpassen will. Er will dieselben Regeln anwenden, die heute bereits bei vorläufig aufgenommenen Personen gelten.
Dass Familienmitglieder ihren Angehörigen in die Schweiz folgen können, soll demnach erst möglich sein, wenn sich die schutzbedürftige Person schon seit drei Jahren in der Schweiz aufhält. Der Nachzug soll zudem nur erlaubt sein, wenn die Familie danach nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen wäre und in einer bedarfsgerechten Wohnung lebt. Auch das Beherrschen einer Landessprache oder zumindest die Bereitschaft zum Spracherwerb sollen Voraussetzung sein.
Personen mit Schutzstatus können heute relativ einfach ihre Familien in die Schweiz nachziehen. Das ist aber ein hypothetisches Szenario, weil der Schutzstatus S nach seiner Schaffung in den 1990er-Jahren noch nie zur Anwendung gekommen ist.
Trotzdem erachtet der Bundesrat die Vorlage als sinnvoll. Die Schweiz solle nicht als Zielland wahrgenommen werden im Fall, dass der Status für eine Gruppe von Schutzbedürftigen angewendet würde. Beim Schutzstatus handelt es sich um eine vorübergehende Lösung, welche auf die Rückkehr der aufgenommenen Personen in ihre Heimatländer baut. Ein unmittelbarer Nachzug der Familie könnte dem entgegenstehen, argumentiert der Bundesrat.