Kinderbetreuung
Bundesrat will Familien mehr Steuerabzüge ermöglichen – und erntet Kritik

Der Bundesrat will höhere Steuerabzüge auf die Fremdbetreuung von Kindern gewähren. Mit seinen Plänen läuft er aber auf – sogar bei den Bürgerlichen, die andere Prioritäten setzen.

Doris Kleck
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Nach Finanzhilfen für die Schaffung von Kita-Plätzen will der Bundesrat nun im Steuerbereich aktiv werden.

Nach Finanzhilfen für die Schaffung von Kita-Plätzen will der Bundesrat nun im Steuerbereich aktiv werden.

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Über die Fachkräfteinitiative des Bundes wird oft gespottet. Sie soll helfen, das hiesige Potenzial an Arbeitskräften besser auszuschöpfen. Mit der Annahme der Zuwanderungsinitiative der SVP haben die Bestrebungen zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Besonders im Fokus hat der Bund die Frauen. Ihre Beschäftigungsquote ist im internationalen Vergleich zwar hoch, doch der Beschäftigungsgrad tief.

Der Bund fördert deshalb die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit verschiedenen Massnahmen (siehe Textende). Nach diversen Bundesmillionen für die Schaffung von Kita-Plätzen will er nun im Steuerbereich aktiv werden. Die Landesregierung will die Steuerabzüge für die Fremdbetreuung erhöhen. Beim Bund soll der Abzug von 10'100 auf 25'000 Franken steigen. In den Kantonen sollen mindestens 10'000 Franken abzugsfähig sein.

Heute sind die Kantone lediglich zu einem Steuerabzug verpflichtet, die Höhe und konkrete Ausgestaltung variiert erheblich. Im Wallis beträgt der Abzug pro Kind maximal 3000 Franken, in Uri können die effektiven Kosten geltend gemacht werden. Die Kantone Aargau und Thurgau kennen nebst einer Obergrenze andere Einschränkungen. So können maximal 75 Prozent der effektiven Kosten abgezogen werden, und bei Teilzeitpensen erfolgt eine verhältnismässige Kürzung. In den Kantonen Zug, Luzern, Nidwalden und Wallis können zudem selbst (fiktive) Kosten für die eigene Betreuung der Kinder abgezogen werden.

Höheres Pensum, weniger Lohn

Geht es nach den Plänen des Bundesrates, müssten 18 Kantone ihre Abzüge erhöhen. Eine minimale Abzugshöhe sei notwendig, damit die Frauen einen Anreiz erhalten, mehr zu arbeiten – findet der Bundesrat. Denn in den meisten Kantonen kostet eine Betreuung in einer Kita während fünf Tagen die Woche bis zu 32'000 Franken pro Jahr. Da die Kita-Tarife in verschiedenen Kantonen zudem vom steuerbaren Einkommen abhängen, würden Haushalte mit hohen Betreuungskosten gleich doppelt bestraft: Sie können nur einen Teil der Kosten abziehen und zahlen deshalb mehr Steuern. Damit steigt ihr steuerbares Einkommen – und der Kita-Tarif.

Das hat den Effekt, dass es sich für den Zweitverdiener oft nicht rechnet, das Arbeitspensum zu erhöhen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat berechnet, dass es sich für ein Stadtzürcher Paar mit zwei Kindern und je einem Brutto-Einkommen von 100'000 Franken (100 Prozent) die Erhöhung des Arbeitspensums für den Zweitverdiener ab 60 Prozent nicht mehr lohnt. Die höheren Ausgaben für die Kita und die Steuern übersteigen das zusätzliche Einkommen.

Gegen die Erhöhung

Obschon – ausser der SVP – alle Parteien das hohe Lied auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie singen, stossen die bundesrätlichen Pläne auf erheblichen Widerstand. Vehement gegen den Eingriff des Bundes wehren sich die kantonalen Finanzdirektoren. Sie monieren, dass damit die in der Bundesverfassung verankerte Tarifautonomie der Kantone verletzt wird. Aus föderalen Gründen sprechen sich auch SVP, CVP und FDP gegen die Erhöhung der kantonalen Abzüge aus. Das Ansinnen dürfte im Parlament also nicht mehrheitsfähig sein. Auch wenn die SP, sonst nicht bekannt als Verfechterin von Steuerabzügen, die Massnahme befürwortet: Sie sei effektiv. Denn damit würden untere und mittlere Einkommen gestärkt. Die kurzfristig geschätzten Mindereinnahmen von rund 25 Millionen Franken liessen sich rechtfertigen, da sich auf längere Frist positive Beschäftigungsimpulse einstellen und damit zusätzlicher Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen, so die SP.

Die Sozialdemokraten haben allerdings kein Interesse daran, den Abzug bei der direkten Bundessteuer auf 25'000 Franken zu erhöhen. Denn dies nütze nur den höheren Einkommen. Das ist unbestritten so. Denn ungefähr die Hälfte der Familien bezahlt keine direkte Bundessteuer. Für diese Idee kann der Bundesrat zwar FDP, CVP, GLP und BDP begeistern. Doch auch das genügt nicht, weil sich nebst der SP auch die SVP dagegen stemmt. Die Förderung der Fremdbetreuung entspricht nicht ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellung. Die Wahlfreiheit der Familie würde weiter eingeschränkt.

Ob der Bundesrat nach der Vernehmlassung an seinen Plänen festhält, wird er in den nächsten Monaten entscheiden.

Bereits beschlossene Massnahmen

Anschubfinanzierung: Der Bund hat verschiedene Massnahmen ergriffen oder geplant, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Seit 2003 fördert er die Schaffung von Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Anschubfinanzierung wurde bereits zweimal verlängert. 2014 sprach das Parlament erneut 120 Millionen Franken. Das Programm läuft noch bis 2019. Der Bund unterstützte mit dem Impulsprogramm die Einrichtung von mehr als 50'000 neuen Betreuungsplätzen.

Tiefere Tarife: Im Juni hat das Parlament zwei neue Arten von Finanzhilfen für die Förderung der Fremdbetreuung beschlossen. Während fünf Jahren will der Bund die Kantone mit weiteren 100 Millionen Franken unterstützen. Einerseits werden sie vom Bund unterstützt, wenn sie mehr Steuergelder für die Senkung der Kita-Tarife aufwenden. Andererseits will der Bund neue Betreuungsprojekte fördern, welche besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt sind. Zum Beispiel Angebote während der Ferienzeit.

Höhere Steuerabzüge: Bereits 2009 führte der Bund einen Kinderbetreuungsabzug ein. Auf Bundesebene liegt er bei 10'100 Franken. Die FDP fordert schon lange eine Erhöhung. Der Bundesrat will der Forderung nun nachkommen und plant einen Abzug von 25'000 Franken. Mittlerweile ist dieser Plan auch bei der CVP mehrheitsfähig. Von links und ganz rechts kommt aber Kritik. Noch umstrittener ist der Plan, dass die Kantone einen Mindestabzug von 10'000 Franken zulassen müssen.

Beseitigung der Heiratsstrafe: Die Steuerprogression führt dazu, dass das Einkommen des Zweitverdieners stärker besteuert wird als das Ersteinkommen. Das System hält verheiratete, gut ausgebildete Frauen von der Arbeit ab. Das Problem ist erkannt, mit der Lösung tut man sich schwer. Am effizientesten wäre die Einführung der Individualbesteuerung, doch diese ist nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat will ein System mit einem ähnlichen Effekt einführen, doch das kostet eine Milliarde Franken. Das Projekt geniesst deshalb keine Priorität.