Lockdown
Bundesrat sieht bei den Geschäftsmieten weiterhin keinen Handlungsbedarf

Eine Mehrheit der betroffenen Mietparteien hat für die Zeit des Lockdowns mit ihrem Vermieter eine einvernehmliche Lösung gefunden. Dies zeigt ein neuer Monitoringbericht.

Drucken
Geschlossene Läden in der Stadt Luzern während des Lockdowns im April.

Geschlossene Läden in der Stadt Luzern während des Lockdowns im April.

Lz / Boris Bürgisser

(mg) Der Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten, den der Bundesrat am Mittwoch vorgelegt hat, zeige, «dass derzeit wenig Hinweise für umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten bei den Geschäftsmieten bestehen». Das schreibt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung. So habe sich gezeigt, dass die Mehrheit der Mietparteien, rund 60 Prozent, «entlastende Lösungen gesucht – und mehrheitlich auch gefunden haben». In nahezu drei von vier Fällen habe es sich bei den Einigungen um Mietzinsreduktionen gehandelt.

Schwierigkeiten, die Miete zu bezahlen, hatten vor allem Geschäfte in der Westschweiz und im Tessin. Imposant ist die Zahl der betroffenen Geschäfte. Wie eine Strukturanalyse zeigt, waren während der Zeit der maximalen Einschränkungen zwischen dem 17. März und dem 26. April rund 113'000 Mietverhältnisse von den Schliessungen durch den Bundesrat betroffen. «Die kumulierten Mietzinse der von Schliessungen betroffenen Geschäftsliegenschaften belaufen sich auf 530 Millionen Franken pro Monat», heisst es in der Mitteilung.

Bundesrat gegen Parlamentsmehrheit

Trotzdem: Der Bundesrat sieht derzeit von Massnahmen zugunsten der betroffenen Mieter ab. Auch wegen der «raschen und kräftigen wirtschaftlichen Erholung». Anders sieht es das Parlament. Es hat in der Sommersession den Bundesrat mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen beauftragt, eine gesetzliche Regelung bei den Geschäftsmieten auszuarbeiten. Kernelement sollte ein Mieterlass von 60 Prozent für Geschäftsmieter sein, die in der Coronakrise schliessen mussten. Gelten sollte die neue Regelung bis zu einer Mietobergrenze von 20'000 Franken.

Dieses Gesetz hat der Bundesrat zwar bereits ausgearbeitet, er verzichtet aber darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen. Er wolle nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern eingreifen, so die Argumentation des Bundesrats. In der Wintersession kommt die ausgearbeitete Vorlage ins Parlament.

Ganz untätig will der Bundesrat nicht sein: «Er beauftragt das Bundesamt für Wohnungswesen, die Arbeitsgruppe Geschäftsmieten weiterzuführen und mit den Kantonen allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information zu erörtern», heisst es in der Mitteilung. «Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass regionale Lösungsansätze der Lage vor Ort am besten entsprechen.»