Fetz
Bundesrat schützt Banker-Boni

Die Basler SP-Ständerätin will Manager-Boni durch die Hintertüre an den Kragen: über eine Begrenzung von Steuerabzügen. Der Bundesrat lehnt die Forderungen klar ab. Die bisherigen Massnahmen seien angemessen und genügend.

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Von Daniel Ballmer

Die Stellungnahme überrascht nicht. Schon in der Wintersession 2008 hat sich der Bundesrat gegen eine Begrenzung der Steuerabzüge von Managergehältern gewehrt. Und er tut es auch jetzt wieder. Entsprechend beantragt er dem Bundesparlament die Ablehnung einer Motion von Anita Fetz. «Ich habe mit dieser Reaktion gerechnet», sagt die Basler SP-Ständerätin, der die teils exorbitanten Boni schon lange ein Dorn im Auge sind. In ihrem Vorstoss regt sie daher eine Begrenzung des Steuerabzugs für Millionen-Boni ab.

Heute noch gälten selbst die «exorbitantesten Lohn- und Bonibezüge als geschäftsmässig begründeter Aufwand», ärgert sich Fetz. Folge: Unternehmen können die Gesamtvergütung vom Reingewinn abziehen. Das soll sich ändern. Fetz fordert eine Vorlage, wonach die Gesamtvergütung, die ein Unternehmen einer Person ausrichtet, ab 1,5 Millionen Franken pro Jahr höchstens noch zur Hälfte als geschäftsmässig begründeter Aufwand im Sinne des Bundessteuergesetzes gelten soll. Bei Antritts- und Abgangsentschädigungen ab einer halben Million sollen es gar nur noch zu 25 Prozent sein. Dies lasse «in begründeten Fällen» noch immer sehr hohe Gesamtvergütungen zu. Auch betont Fetz, dass eine solche Regelung keine Abkehr vom Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wäre.
Anders der Bundesrat:Fetz' Forderung hätte zur Folge, dass nicht mehr der effektive Gewinn besteuert würde. Denn der geschäftsmässig begründete Aufwand müsse vom steuerbaren Gewinn abzugsfähig sein. Ansonsten würde beim Unternehmen ein fiktiver Gewinn aufgerechnet und besteuert. Dieser Argumentation aber widerspricht Anita Fetz: «Der Bundesrat tut so, als ob dies das ganze Steuersystem ändern würde.» In vielen anderen Bereichen sei dies aber durchaus üblich. Änderungen seien auch bei Boni durchaus möglich und einzig eine Frage des politischen Willens. «Der Bundesrat aber weigert sich, hier politisch deutlich Stellung zu beziehen», kritisiert Fetz.
Der Bundesrat dagegen vergisst nicht zu betonen, dass aus genannten Umständen nicht geschlossen werden dürfe, «dass der Bundesrat Entschädigungen jeglicher Art und Höhe gutheisst». Er ist aber der Meinung, dass die nötigen Massnahmen ergriffen oder zumindest eingeleitet sind, um der Problematik überhöhter Vergütungen «in angemessener und genügender Weise» zu begegnen.
Dabei verweist der Bundesrat auf die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Mit deren Rundschreiben zu Vergütungssystemen bei Finanzinstituten von Anfang Jahr habe die Schweiz «in angemessener Weise» reagiert. Das Schreiben solle die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig beeinflussen. Vergütungssysteme sollten keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit allenfalls die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Die Finma unterstelle die Vergütungspolitik daher aufsichtsrechtlichen Regeln.
Gleichzeitig werde im Parlament der Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative behandelt. Dabei soll mit Änderungen des Aktienrechts der Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter verstärkt werden. Vergütungen des Verwaltungsrats von börsenkotierten Gesellschaften sollen jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Auch soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden.
Weiteren Handlungsbedarf kann der Bundesrat nicht erkennen. Und wieder widerspricht Fetz: «Mit den bisherigen Regelungen ist kaum etwas erreicht worden.» Managergehälter und -entschädigungen würden nicht gekürzt. Auch die Finma-Regelung sei so offen formuliert, dass sie von den Unternehmen einfach umgangen werde. «Unter dem Strich hat der Bundesrat bisher nichts getan.»