Aargauer Zeitung
Bund will Ausschaffung wieder aufnehmen

Bislang hiess es, der Stopp von Ausschaffungsflügen nach Nigeria werde erst aufgehoben, wenn die Umstände des Todes eines Häftlings am Flughafen Zürich geklärt seien. Doch nun beugt sich der Bund dem Druck der Kantone.

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Bund will Sonderflüge wieder aufnehmen

Bund will Sonderflüge wieder aufnehmen

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Simon Fischer

Am 17. März starb am Flughafen Zürich ein nigerianischer Asylsuchender während einer Zwangsausschaffung, worauf das Bundesamt für Migration (BFM) sämtliche Ausschaffungs-Sonderflüge gestoppt hat. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich untersucht nach wie vor, wie es zu diesem Todesfall hat kommen können. Bislang hiess es beim BFM denn auch, man wolle die Sonderflüge erst wieder zulassen, wenn die Untersuchungsergebnisse vorlägen.

Doch bis dahin dürften noch einige Wochen vergehen, was für Nervosität bei den Kantonen sorgt, die mit dem Vollzug des Asylgesetzes betraut sind. «Wenn die Ausschaffungsflüge nicht sehr rasch wieder aufgenommen werden können, hat dies unweigerlich zur Folge, dass die Kantone eine grössere Zahl von Ausschaffungshäftlingen entlassen müssen», erklärt Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Die Kantone forderten deshalb mit Nachdruck die schnellstmögliche Lösung des Problems.

Schweiz kann algerische Asylbewerber nicht zurückschaffen

Die Schweiz kann 600 abgewiesene Asylbewerber aus Algerien nicht zurückschaffen. Die algerischen Behörden verweigern die Unterschrift unter ein längst ausgehandeltes Protokoll. Dies haben Recherchen der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens ergeben. Das Aussendepartement bestätigte die Recherchen. Bereits zwei Unterschriftstermine hätten die algerischen Behörden platzen lassen.

Das Abkommen über die Rückschaffung sei bereits vor vier Jahren zustande gekommen. Doch die Unterschrift unter das dazugehörende «Durchführungsprotokoll» sei von Algerien bis heute verweigert worden.

Zwischenbericht soll reichen

Der Druck der KKJPD scheint seine Wirkung nicht verfehlt zu haben. Denn mittlerweile hat man beim BFM in dieser Sache eine Kehrtwende vollzogen, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen. BFM-Chef Alard du Bois-Reymond will nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, die Ergebnisse der Untersuchung der Oberstaatsanwaltschaft Zürich abwarten, bis die Sonderflüge wieder erlaubt werden. Die Ermittlungen seien komplizierter, als man dies erwartet habe, sagt du Bois-Reymond. «Wir haben die Oberstaatsanwaltschaft deshalb um eine erste Einschätzung gebeten, damit wir beim BFM allenfalls zügig Massnahmen zur Verbesserung der Abläufe ausarbeiten können.»

Das Bundesamt stehe diesbezüglich in engem Kontakt sowohl zur Oberstaatsanwaltschaft Zürich als auch zu Nigeria, erklärt du Bois-Reymond. «Denn die nigerianischen Behörden wollen über die Hintergründe des Todesfalls Bescheid wissen, bevor die Sonderflüge wieder aufgenommen werden.» Der BFM-Chef will sich zwar noch nicht festlegen, ab wann die Sonderflüge wieder aufgenommen werden sollen. Er hoffe aber, dass der Zwischenbericht der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bald eintreffen werde. «Denn eine möglichst baldige Wiederaufnahme der Sonderflüge hat für das BFM oberste Priorität», erklärt du Bois-Reymond.

Amnesty ist «schockiert»

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Schweiz reagiert besorgt auf du Bois-Reymonds Absichten. «Wir sind schockiert, dass der BFM-Direktor die Ausschaffungsflüge wieder aufnehmen will, bevor der vollständige und abschliessende Bericht der Untersuchungsbehörde auf dem Tisch liegt», sagt Amnesty-Sprecher Daniel Graf. Denn es sei denkbar, dass dieser Bericht die bestehende Ausschaffungspraxis für den Todesfall mitverantwortlich mache und konkrete Massnahmen verlange, um zu verhindern, dass bei einer Ausschaffung Menschenleben auf dem Spiel stünden.