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Der Beitrag des SRF-Konsumentenmagazines befasste sich mit der Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes und sorgte innerhalb der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Diskussionsstoff.
(dpo) Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) befasste sich am Freitag mit vier Beschwerden. Dabei hätten die neun Mitglieder vor allem über einen Beitrag von «Kassensturz» sehr kontrovers diskutiert.
Der besagte Beitrag vom 30. April 2019 thematisierte die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Im ersten Teil informierte die Redaktion über den bisherigen Gesetzgebungsprozess, den sie als «Trauerspiel» darstellte. Im zweiten Teil folgten Interviews mit zwei Nationalrätinnen und einem Nationalrat. Im Zentrum des Beitrags standen drei im Lichte des Konsumentenschutzes zentrale Bestimmungen der Teilrevision des VVG.
Der Schweizerische Versicherungsverband erhob gegen den Beitrag Beschwerde. Er sei einseitig, tendenziös und enthalte falsche Informationen, so der Verband. Mit knapper Mehrheit beschloss die Kommission nun, die Beschwerde gutzuheissen. Die Mehrheit erachtete es nicht als gegeben, dass die «Fakten zum Gesetzgebungsprozess sowie zu den thematisierten Bestimmungen und die Sichtweise des kritisierten Beschwerdeführers im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots korrekt wiedergegeben wurden.»
Die drei weiteren Beschwerden wies die Kommission hingegen einstimmig ab.