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Schweiz
Bei den nationalen Wahlen im Herbst werden höchstens vier Kantone E-Voting anbieten. Bund und Kantone verfehlen ihr selbst gestecktes Ziel damit deutlich – zum Ärger der Auslandschweizer.
Mit einigen Mausklicks seine Stimme abgeben statt mit Stift und Papier: Das wird bei den nationalen Wahlen diesen Herbst für die allerwenigsten Stimmbürger möglich sein. Bund und Kantone hatten sich zwar zum Ziel gesetzt, dass die elektronische Stimmabgabe 2019 in zwei Dritteln der Kantone zur Verfügung steht. Doch nun sind es höchstens vier, die E-Voting bei den nationalen Wahlen im Herbst für einen Teil der Bevölkerung anbieten: Basel-Stadt, Thurgau, Freiburg und Neuenburg. Und selbst in diesen vier Kantonen ist unsicher, ob es klappt.
Bis vor kurzem hatte die Bilanz noch um einiges besser ausgesehen. Immerhin zehn Kantone setzten E-Voting ein, meist für die Auslandschweizer. Bislang gab es zwei Systeme dafür; eines hat die Post entwickelt, ein zweites der Kanton Genf. Dieser kündigte vergangene Woche jedoch an, sein System per sofort einzustellen. Der Genfer Entscheid hat Auswirkungen auf weitere Kantone: Aargau, Bern und Luzern hatten auf die Genfer Lösung gesetzt und können nun bei den Wahlen im Oktober ebenfalls kein E-Voting anbieten.
Enttäuscht über das Aus des Genfer Systems ist die Auslandschweizer-Organisation (ASO). «Das ist eine sehr schlechte Nachricht für die Auslandschweizer», sagt Sprecherin Anne-Catherine Clément. Für viele von ihnen sei E-Voting die einzige Möglichkeit, abzustimmen und zu wählen. «Wir hören oft von Auslandschweizern ausserhalb Europas, dass sie die Unterlagen so spät erhalten, dass sie ihre Stimme brieflich gar nicht abgeben können. Deshalb kämpfen wir seit Jahren für die Einführung von E-Voting.» Die ASO bedauert daher auch, dass es nun mit der Post nur noch eine E-Voting-Lösung gibt. «Es wäre besser, wenn es zwei Systeme gäbe – falls eines ausfällt», sagt Clément. Kommt hinzu: Ob die E-Voting-Lösung der Post im Herbst genutzt werden kann, ist noch nicht klar. Die Post hatte ihr System Anfang Jahr von Hackern testen lassen. Diese entdeckten Fehler im Quellcode, die behoben werden mussten. Derzeit überprüfen externe Experten die vorgenommenen Korrekturen, wie es bei der Post heisst. Wann diese Überprüfung abgeschlossen sein wird, sei noch offen «Wir haben das Ziel, den Kantonen unser E-Voting-System ab Herbst wieder anzubieten», erklärt die Post.
Dass der Kanton Genf seine E-Voting-Lösung aufgeben wird, kommt an sich nicht überraschend – das abrupte Ende allerdings schon. Genf hatte zunächst angekündigt, sein System nächsten Frühling einzustellen. Kantone wie St. Gallen haben daher bereits entschieden, künftig auf die Post-Lösung umzusatteln. Die Schuld für das überstürzte Aus schiebt Genf dem Bund in die Schuhe. Die Bundeskanzlei wollte bei beiden E-Voting-Systemen einen Audit – also eine Überprüfung – durchführen, was Genf missfiel. Wegen der zusätzlichen Prüfung verzögerte sich der Zeitplan: Der Bundesrat wollte erst Mitte August entscheiden, ob das System eine Bewilligung erhält. Das sei zu kurzfristig für die Wahlen vom 20. Oktober, erklärten die Genfer.
Auch über die Zulassung des Systems der Post wird der Bundesrat erst Mitte August entscheiden – sofern es denn zur Verfügung steht. Bei den betroffenen Kantonen ist man zuversichtlich. «Wir gehen gemäss heutigem Kenntnisstand davon aus, dass wir das System der Post im Herbst einsetzen können», sagt Marius Kobi, Leiter Rechtsdienst bei der Thurgauer Staatskanzlei. Es gebe zwar «gewisse Unsicherheitsfaktoren», räumt er ein, «wir sind aber optimistisch». Dass der Bundesrat erst Mitte August entscheidet, sei «relativ spät», sagt Kobi. «Weil wir E-Voting aber nur für die Auslandschweizer anbieten, reicht uns das, um alles vorzubereiten.»
Auch in Basel ist die kurze Frist kein Problem. Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin im Kanton Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, zeigt Verständnis für den Zeitplan. «Es ist richtig, dass der Bundesrat das Audit abwartet», sagt sie. «Die Sicherheit geht vor, der Anspruch der Stimmberechtigten auf eine unverfälschte Stimmabgabe ist massgebend.»
Trotz der Rückschläge sieht Schüpbach-Guggenbühl das E-Voting nicht vor dem Aus. «Momentan ist die Diskussion verhärtet», sagt sie. Die Bevölkerung sei aber laut Umfragen für die Einführung von E-Voting. Gemäss der nationalen E-Government-Studie sind zwei Drittel der Ansicht, dass E-Voting allen zur Verfügung stehen sollte. Gleichzeitig wuchs in den vergangenen Monaten allerdings der politische Widerstand: Derzeit werden Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative, die ein E-Voting-Moratorium verlangt.