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Die Schweiz und Kosovo haben am Freitag in Pristina ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Damit kommen Kosovarinnen und Kosovaren dem Ziel ein Stück näher, auch dann schweizerische AHV- und IV-Renten zu erhalten, wenn sie wieder in ihrer Heimat leben.
Das Abkommen ermögliche die Auslandszahlung der Renten an Staatsangehörige Kosovos, schreibt das Innendepartement (EDI). Es sehe zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen vor. In Kraft trete die Vereinbarung aber erst, wenn die Parlamente beider Staaten sie genehmigt hätten. Dies sei voraussichtlich 2019 der Fall.
Derzeit erhalten kosovarische Staatsangehörige schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt, weil das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Abkommen im Verhältnis zum Kosovo seit dem 1. April 2010 nicht mehr angewendet wird. Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem bislang keine vertraglichen Beziehungen zu den Sozialversicherungen bestanden.
Kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, können laut EDI ab Inkrafttreten des Abkommens die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Rückwirkende Ansprüche für die Zeit vor dem Abkommen könnten jedoch keine geltend gemacht werden.
Inhaltlich entspreche das Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Es koordiniere insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV.
Unterzeichnet wurde das Abkommen am Freitag in Kosovos Hauptstadt Pristina vom schweizerischen Botschafter Jean-Hubert Lebet und dem kosovarische Sozialminister Skender Reçica. Der Bundesrat hatte sein grünes Licht im März gegeben.