Die Steuerperiode 2012 habe bereits vor der kantonalen Abstimmung begonnen, zudem könne das Steuerrecht nicht rückwirkend angewandt werden, heisst es im Communiqué der Kantonskanzlei vom Dienstag. Daher habe der Regierungsrat entschieden, die Änderung des kantonalen Steuergesetzes Anfang nächsten Jahres in Kraft zu setzen.
Der Kanton Zürich war 2009 der erste, der die Pauschalbesteuerung per Urnenentscheid abschaffte. Die Kantone Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden folgten 2011 und 2012. In den Kantonen Luzern, St. Gallen und Thurgau verwarf das Volk zwar entsprechende Initiativen, erhöhte aber die Hürden.
Die Alternative Linke sammelt derzeit Unterschriften für eine Volksinitiative zur bundesweiten Abschaffung der Pauschalbesteuerung.