Wenn aus der Erweiterung des Stadtmuseums Aarau «Kosten folgen», sind dann automatisch Mehrkosten gemeint? Die Gemeindeabteilung prüft eine Abstimmungsbeschwerde.
Thomas Röthlin
Für die Sanierung und Erweiterung des Stadtmuseums Schlössli werden «ein Verpflichtungskredit von Fr. 13,95 Mio. (. . .) sowie die daraus folgenden wiederkehrenden Kosten von Fr. 270 000 pro Jahr bewilligt». Dies der wortwörtliche Antrag in der Botschaft und auf dem Stimmzettel zur Volksabstimmung Ende November in Aarau.
Und Anlass für zwei SVP-Einwohnerräte, mittels Abstimmungsbeschwerde gegen das Projekt Stimmung zu machen (AZ von gestern). Die Formulierung suggeriere, «es sei ein neues Schlössli (. . .) für Fr. 270 000 zu haben», steht in der siebenseitigen Beschwerdeschrift. «Ohne den Begriff ‹Mehrkosten›» sei der Wortlaut «nicht nachvollziehbar und damit eben täuschend». Das erweiterte Museum koste im Betrieb jährlich 1,12 Millionen; alles andere sei «Augenwischerei».
Logischer Schluss
Der Fall liegt nun bei Martin Süess, Chef Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung. Eine Entscheidung über solche Formulierungen sei allgemein eher schwierig, weil es sich oft um «schwammige» Begriffe handle, so Süess. Wer sich den Vorwurf der Wortklauberei gefallen lässt, zieht aus dem stadträtlichen Antrag folgenden logischen Schluss: Wenn aus dem Verpflichtungskredit «Kosten folgen», dann folgen sie aus dem sanierten und erweiterten Teil des Schlösslis. Sie sind also automatisch Mehrkosten, die sich nur auf das Neue am bestehenden Stadtmuseum beziehen.
Die Beschwerdeführer monieren auch die Höhe der Betriebskosten an sich. In Tat und Wahrheit seien diese mindestens doppelt so hoch. Ab 2005 seien die Kosten «insbesondere im Zusammenhang mit dem zur Abstimmung gelangenden Projekt», etwa in der Person der neuen Museumsleiterin, stetig angestiegen, werden die Schlössli-Jahresberichte zitiert.
Im Gegensatz zur Irreführung der Stimmbürger fusst der zweite Vorwurf, die Abstimmungsbotschaft sei unausgewogen, auf einem Gesetzesartikel. Im Gesetz über die politischen Rechte steht seit Anfang Jahr, eine Botschaft berücksichtige «auch die Meinung wesentlicher Minderheiten». Der Passus entspricht der bisherigen Gerichtspraxis. Sechs SVP-Einwohnerräte stimmten im Stadtparlament gegen den Schlössli-Kredit, nachdem die Fraktion jahrelang «immer wieder relevante Einwände erhoben» hatte, heisst es in der Beschwerde. Die gegnerischen Argumente würden jetzt «einfach unter den Tisch gewischt».
Ein zweiter Blockzeiten-Fall?
2008 hatte der Kanton eine Beschwerde gegen die Abstimmung über Blockzeiten an der Schule Aarau zwar abgewiesen, den Stadtrat allerdings gerügt: Es wäre geboten gewesen, «auch allfälligen Nachteilen entsprechenden Platz einzuräumen». Insgesamt habe die von denselben Kreisen wie jetzt kritisierte Botschaft «den gesetzlichen Anforderungen genügt». Zudem seien die Mehrheitsverhältnisse bei der Blockzeiten-Abstimmung so klar gewesen, dass auch eine ausgewogenere Botschaft nichts am Ergebnis geändert hätte.
«Das Abstimmungsresultat beziehen wir in unseren Entscheid mit ein», sagt Martin Süess. Meistens lasse man die Abstimmung stattfinden, um zu sehen, ob sich die Beschwerde erübrige (bei einem Nein) oder aussichtslos sei (bei einem deutlichen Ja). Den Urnengang zu verschieben, sei keine einfache Sache, zumal schon heute einige Aarauer brieflich abgestimmt haben dürften.
Als Nächstes nimmt der Stadtrat zur Beschwerde Stellung. Die Frist ist unüblich kurz: Abgestimmt wird in 19 Tagen - voraussichtlich.