Nachrichtendienst
Aufsichtsbehörde entdeckt eine Lücke: Was im ersten Bericht der Aufseher des Geheimdienstes steht

Die neu eingesetzten Aufseher des Nachrichtendienstes haben ihren ersten Bericht publiziert.

Andreas Maurer
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Thomas Fritschi, Leiter der Aufsichtsbehörde, empfiehlt eine Anpassung der Verordnung.

Thomas Fritschi, Leiter der Aufsichtsbehörde, empfiehlt eine Anpassung der Verordnung.

KEYSTONE

Als die Schweiz im September 2016 das neue Nachrichtendienstgesetz annahm, war die sicherheitspolitische Lage angespannt. Der islamistische Terror war im Vorjahr mit den Anschlägen in Paris mitten in Europa angekommen. Das sprach dafür, den Geheimdienst mit mehr Macht auszustatten. Noch frisch waren aber auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden, der die unheimliche Seite dieser Macht aufgedeckt hatte.

Ein wichtiges Argument der Befürworter, weshalb die neuen Überwachungskompetenzen unproblematisch seien, war die Ankündigung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. Um den Nachrichtendienst ist damit allerdings ein Wildwuchs von Kontrolleuren entstanden: Er wird von zehn Gremien überwacht. Die Aufsichtsbehörde ist die einzige Stelle, die sich exklusiv mit dem Nachrichtendienst beschäftigt. Sie kontrolliert zum Beispiel, ob die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochenen Auflagen eingehalten werden.

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Am Donnerstag hat Thomas Fritschi, der Leiter der Aufsichtsbehörde, seinen ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Das Kontrollorgan hatte 2018 ein Budget von 2,3 Millionen Franken. Das Resultat: Es führte 13 Prüfungen durch und sprach 32 Empfehlungen für den Bundesrat aus. Der damalige Verteidigungsminister Guy Parmelin hat diese akzeptiert und seine Dienste mit der Umsetzung beauftragt. Die Aufsichtsbehörde sieht ihre Pflicht darin, für Transparenz zu sorgen. Worum es bei den Empfehlungen konkret geht, behält sie allerdings für sich.

Veraltete Verordnung

Fritschis Ausführungen bleiben vage. Seine brisanteste Nachricht: Er hat eine rechtliche Lücke entdeckt. Das Zentrum für elektronische Operationen der Armee führt die Kabelaufklärung durch, mit der Daten aus der Online-Kommunikation ausgewertet werden. Die Verordnung dazu stammt aus der Zeit, als man nur Funkwellen abfangen konnte. Ihre Vorgaben taugen für das Online-Zeitalter wenig. Es ist nicht geregelt, nach welchen Selektoren der Datenstrom durchsucht werden darf. Selektoren sind Namen, Adressen oder Telefonnummern. Fritschi empfiehlt eine Anpassung der Verordnung.

Zudem bemängelt der Aufsichtschef, dass der Nachrichtendienst in einem Fall das Bundesverwaltungsgericht zu spät über eine Verlängerung einer Massnahme informiert habe. Und nicht alle Datenbanken des Geheimdienstes seien beim Datenschutzbeauftragten registriert. Um was für einen Fall es geht und was für Daten betroffen sind – alles geheim.