Der Bundesrat will das heutige Verbot überprüfen. Denn: Wer zur Gruppe der Männer gehört, die «sexuelle Kontakte unter Männern seit 1977» hatten, darf kein Blut spenden. Vielleicht wird das lebenslange Verbot bald aufgehoben.
Nun könnte das lebenslange Verbot aufgehoben werden: In seiner Antwort auf einen Vorstoss von Ständerat Luc Recordon (VD/Grüne), den die kleine Kammer heute behandelt, hält der Bundesrat fest: «Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob der Ausschluss von Personen vom Blutspenden (...) nicht neu und besser formuliert werden könnte.» Im Bundesamt für Gesundheit (BAG) vertritt man die Haltung, dass sich die Ausschlusskriterien für das Blutspenden am generellen Risikoverhalten der Blut spendenden Person orientieren und sich nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe beschränken sollen.
Schweiz folgt europäischer Regel
Das heisst: Ein sexueller Kontakt zwischen Männern wäre nicht mehr dauerhaft ein Ausschlussgrund. Die Blutspende SRK Schweiz möchte Homosexuelle unter bestimmten Auflagen schon länger zur Blutspende zulassen. «Wir möchten die lebenslängliche Sperre für Männer, die mit Männern Sex haben (MSM) umwandeln in eine sechs- oder zwölfmonatige Wartefrist seit dem letzten sexuellen Kontakt», sagt Direktor Rudolf Schwabe.
Doch Nachfragen bei den verschiedenen Akteuren ergeben: Es ist unklar, wer befugt wäre, die geltenden Bestimmungen zu ändern. Die Aufsichtsbehörde Swissmedic teilt mit, die Verantwortung für eine Änderung der Ausschlusskriterien liege allein beim Blutspendedienst SRK. Swissmedic hat der Organisation Blutspende SRK Schweiz Anfang September aber in einem Brief mitgeteilt, dass diese trotzdem keinerlei Handlungsspielraum habe. Sie muss sich strikt an die Regelungen halten, wie sie im Heilmittelgesetz und in der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich festgelegt sind. «Widerhandlungen (...) können zur Sistierung oder gar zum Entzug Ihrer pharmazeutischen Herstellungs- und Grosshandelsbewilligung führen», heisst es im Swissmedic-Brief an Schwabe.
Doch weder im Gesetz noch in der Verordnung findet sich die Formulierung der dauerhaften Sperre für MSM. Diese stammt aus einer Empfehlung des European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM), einer Behörde des Europarats. Für Swissmedic steht fest, dass der Blutspendedienst SRK die gesetzlichen Vorgaben nur erfüllt, wenn er sich an die international anerkannten Standards bezüglich Wissenschaft und Technik hält, wie Mediensprecher Daniel Lüthi darlegt.
Gibt es doch Spielraum?
Allerdings: Die Empfehlungen des EDQM haben für die Schweiz keinen gesetzgebenden Charakter, wie das BAG auf Anfrage betont. Das Schweizer Heilmittelgesetz verweise zwar auf die Empfehlungen, lasse aber einen gewissen Spielraum zu.
Die Uneinigkeit zwischen BAG und Swissmedic ist für Blutspendedienst-Direktor Schwabe belastend. «Es ist unangenehm, zwischen den beiden Behörden eingeklemmt zu sein», sagt er. Für ihn ist aufgrund des Briefs von Swissmedic an ihn klar, dass nun der Gesetzgeber gefragt ist: «Wenn der Verweis auf die EDQM-Empfehlungen aus der Verordnung entfernt würde, wären wir freier.»