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Schweiz
«Bleiben Sie zu Hause»: Diese Aufforderung an die Bevölkerung wird seit Dienstag via Radio, TV und die Online-Portale der SRG verbreitet. Jetzt ist klar: Sie werden übers Wochenende fortgesetzt – mit einer kleinen Änderung.
Die Anweisungen der Behörden, die jede Stunde per Ansage im Radio sowie per Lauftext im TV und auf den Online-Portalen der SRG verbreitet werden, werden bis mindestens Sonntagabend um 20 Uhr fortgesetzt. Dies bestätigt SRG-Sprecher Edi Estermann auf Anfrage von CH Media.
Gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sind die TV- und Radiosender und Onlineportale der SRG sowie die konzessionierten Privatsender im Rahmen der «Bekanntmachungspflichten» dazu angehalten, die Bevölkerung über wichtige Erlasse des Bundes zu informieren.
Die einheitliche Botschaft des Bundesrates ist seit Dienstagnachmittag zu hören. Die Regierung wendet sich an die Bevölkerung und fordert dazu auf, das Haus nur zu verlassen für die Arbeit, Arzt- und Apothekenbesuche, für Lebensmitteleinkäufe oder um anderen Personen zu helfen. «Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!», endet der Appell.
Das federführende Innendepartement hat den Text offenbar leicht angepasst. Statt «Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt und krank sind» heisst es neu: «Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie krank oder 65 Jahre alt oder älter sind». Die Formulierung gibt der Bund vor, redaktionelle Änderungen seien nicht erlaubt, erklärt SRG-Sprecher Edi Estermann. Die Ansage wird von SRG-Radiosprechern im Studio Bern in allen vier Landessprachen eingesprochen.
Weder bei der SRG noch beim Bund kann man sich an eine ähnliche Verlautbarung via Rundfunk in den letzten Jahrzehnten erinnern.