Rheinfelden
Altes Kraftwerk: Abrissbefürworter trommeln

Der Rheinaubund fordert eindringlich die Beseitigung des alten Rheinfelder Kraftwerks - und ist «irritiert» über das Bestreben des Kantons, das alte Kraftwerk zu erhalten.

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Peter Rombach

«Irritiert» zeigt sich der Rheinaubund, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Natur und Heimat, über die Position des Aargauer Departements für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), das – wie die AZ mehrfach berichtete – Bestrebungen zum Erhalt des alten Rheinfelder Kraftwerks unterstützt. Stefan Kunz, Geschäftsführer Rheinaubund, bestätigt ein Gespräch mit Regierungsrat Peter C. Beyeler und kommt zum Ergebnis, «keine neuen Tatsachen» erfahren zu haben.

Verwundert über Versammlung

«Der Abriss des alten, funktionslos gewordenen Krafthauses und des Stegs ist integraler Bestandteil der Baubewilligung für das bald in Betrieb gehende neue Kraftwerk», wundert man sich in Reihen des Rheinaubundes auch über die Versammlung der Einwohnergemeinde Rheinfelden vom vergangenen Dezember und den damals gefassten Beschluss, ein Moratorium zu unterstützen, um den drohenden Abbruch hinauszuschieben. «Die umfassende Interessenabwägung zwischen Energienutzung und Schutz am Rhein, auch zwischen Denkmalschutz und Flussökologie, hat längst stattgefunden, nämlich im Rahmen des rechtsgültig abgeschlossenen Konzessions- und Baubewilligungsverfahrens», ruft er in Erinnerung.

Das gewässerökologisch äusserst wertvolle Gwild – ein Naturdenkmal von nationaler Bedeutung – sei im Zuge des Neubauprojekts zu einem grossen Teil zerstört worden. «Das Umgehungsgerinne ist ein mühsam erkämpfter Teilersatz für diesen Verlust, ein Kompromiss, der vom Bundesgericht als knapp umweltverträglich bezeichnet wurde», halten die Experten fest. Das neue Kraftwerk und der Höherstau verursachten zusätzliche Schäden auf Seite der Flussökologie, insbesondere der Flussdynamik. «Der Rheinaubund kann keine weiteren Abstriche tolerieren.»

Die grosse Chance für beide Rheinfelden liege nicht in einem stark sanierungsbedürftigen alten Kraftwerk, denn das neue biete für die Bevölkerung viel Attraktiveres, meint der Rheinaubund und nennt Vorteile: «Produktion nachhaltiger Energie aus Wasserkraft, Berücksichtigung des Gewässers als dynamischer Lebens- und Landschaftsraum, städtebaulicher Gewinn für beide Rheinfelden.»

Nein von Bundesrat Leuenberger

Auf die geltende Rechtslage verweist auch Bundesrat Moritz Leuenberger in einem Brief vom 20. Januar 2010 an Professor Franz-Josef Brüggemeier vom Historischen Seminar der Universität Freiburg im Breisgau. Der Abwägungsprozess sei zugunsten der ökologischen Anliegen ausgegangen, «wobei der Abbruch der alten Kraftwerkanlagen als unvermeidliche Voraussetzung für neue Umweltmassnahmen angesehen wurde». Leuenberger nennt eine wichtige Zahl: 1998 habe sein Departement (Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation) in Absprache mit den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg die Baubewilligung für das Neubauprojekt erteilt. «Diese Entscheide können nach schweizerischer Rechtsgrundlage grundsätzlich nicht widerrufen werden, da sie aufgrund eines eingehenden Einsprache- und Ermittlungsverfahrens ergingen.»