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Schweiz
Ein Walliser Grossrat hat in Bern Strafanzeige gegen den Oberwalliser Staatsanwalt Arnold eingereicht – den Mittelsmann zwischen Fifa-Chef Infantino und Bundesanwalt Lauber.
Markus Mohler, ehemaliger Basler Staatsanwalt und Polizeikommandant, sagte im Mai in einem Interview mit dieser Zeitung: «Es besteht der dringende Verdacht, dass Herr Infantino die Delikte der Anstiftung zu Amtsmissbrauch, zu Amtsgeheimnisverletzung und zu Begünstigung begangen haben könnte.» Beim mutmasslich zu diesen Delikten Angestifteten handelte es sich laut Mohler um den Bundesanwalt Michael Lauber. Der Tatort war laut Mohler vorwiegend der «Schweizerhof» in Bern, wo sich Lauber heimlich mit Infantino und weiteren Personen traf. Unter ihnen der Oberwalliser Staatsanwalt Rinaldo Arnold, der die Geheimtreffen über Laubers Informationschef, den Walliser André Marty, eingefädelt hatte.
In der Folge reichte ein anonym auftretender Bürger bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen Infantino ein. Zwei weitere Anzeigen folgten, unter anderem gegen Lauber. Demnächst soll die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA in dieser Sache einen ausserordentlichen Staatsanwalt bestimmen.
Jetzt weitet sich die Sache erneut aus. Am Montag hat der Walliser Grossrat Gilbert Truffer (SP) bei der Berner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberwalliser Staatsanwalt Arnold eingereicht. Begründung: Auch Arnold, der als «Türöffner» zwischen Lauber und Infantino gewirkt habe, habe sich wie Infantino mutmasslich der Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht.
Laut Truffer, der sich unter anderem auf Ausführungen in der Disziplinarverfügung der Aufsichtsbehörde AB-BA gegen Lauber stützt, steht der begründete Verdacht im Raum, dass Arnold im Sommer 2015 das erste einer Reihe von nicht protokollierten Treffen mit Lauber dazu nutzte, um für seinen Freund Infantino Informationen im Fifa-Zusammenhang zu erhalten, die dem Amtsgeheimnis unterstanden. Demnach hätte Arnold als Emissär von Infantino gehandelt, was beide Betroffenen allerdings bestreiten
Laubers Bundesanwaltschaft hatte kurz vorher, Ende Mai 2015, die berühmten Verfahren gegen Funktionäre der Fifa eröffnet und einige von ihnen in Zürich verhaftet. Infantino habe damals bereits Nachfolger von Joseph Blatter als Fifa-Präsident werden wollen und sei daher an Insiderinformationen interessiert gewesen, vermutet Truffer. Diese Auffassung teilt die AB-BA in ihrer Verfügung, die Lauber vor Gericht anficht.
Die Strafanzeige wirft in einem weiteren Punkt die Frage auf, ob ein teurer Charterflug von Fifa-Chef Gianni Infantino aus Südamerika in die Schweiz strafrechtlich relevant sei. Angeblich machte Infantino gegenüber der Fifa falsche Angaben über den Grund für den Flug, was laut Strafrechtlern den Tatbestand der «ungetreuen Geschäftsführung» erfüllen könne. Auch das sei zu untersuchen.
Der Walliser Grossrat Truffer fordert zudem vorsorglich, dass im zu eröffnenden Verfahren Laubers Anwalt Lorenz Erni nicht zugelassen werden dürfe. Erni vertritt nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch einen Beschuldigten in einem Fifa-Verfahren, nämlich Sepp Blatter. Experten sehen darin einen krassen Interessenkonflikt.
Es ist zu vermuten, dass der Kanton Bern die neue Strafanzeige gegen Arnold an den Bund weiterreicht, weil dort bereits die anderen Anzeigen in der gleichen Sache hängig sind.
Letzte Woche haben die Ratspräsidenten des Bundesparlaments die Aufsichtsbehörde AB-BA aufgefordert, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen. Dieser soll entscheiden, ob im Zusammenhang mit den Vorgängen im «Schweizerhof» gegen Lauber ein Strafverfahren eröffnet werden soll. Wenn ja, müsste die Bundesversammlung noch grünes Licht für die Strafverfolgung geben. Dann würde auch die Frage geprüft, ob Infantino und Arnold den Bundesanwalt zu den vermuteten Delikten angestiftet haben.
Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.