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Ab 2019 dürfen Töfflifahrer auch mit Velohelm auf die Strasse: 8 neue Regeln für 2019

Eine ganze Reihe von Änderungen tritt 2019 in Kraft. Betroffen sind AHV-Bezüger und Raucher, Automatenfahrer und Tandemfahrer, Lottomillionäre und Asylbewerber.

Barbara Inglin
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Töfflifahren wie Velofahrer: Der Helm dieser Gruppe am Glaubenberg dürfte künftig derselbe sein.

Töfflifahren wie Velofahrer: Der Helm dieser Gruppe am Glaubenberg dürfte künftig derselbe sein.

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Aufgepasst: 2019 wird die Schweiz von einem Bundesrat mit drei Frauen und vier Männern regiert. Und auch sonst ändert sich einiges. Was Sie dazu wissen müssen — Wichtiges und eher Unwichtiges.

1. Pokern im Internet

Schweizer Casinos dürfen künftig Geldspiele wie Roulette oder Poker auch im Internet anbieten. Im Gegenzug wird der Zugang zu ausländischen Online-Anbietern gesperrt. Ab dem 1. Januar können sich hiesige Casinos um eine entsprechende Konzessionserweiterung bewerben, der Bundesrat will noch im ersten Halbjahr über die Gesuche entscheiden. Änderungen bringt das neue Geldspielgesetz auch für erfolgreiche Lottospieler: Gewinne bis zu einer Million Franken sind neu steuerfrei.

2. Erst mit 75 zum Fahreignungstest

Gleich mehrere neue Regelungen betreffen den Strassenverkehr. Senioren müssen – dank dem Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann – ab dem 1. Januar 2019 erst mit 75 Jahren zum ärztlichen Fahreignungstest, bisher mussten sie bereits mit 70 Jahren das erste Mal vorsprechen. Töfflifahrer können ab dem 1. Februar wählen, ob sie statt eines Motorradhelms ei- nen Velohelm tragen wollen. Und all jene, welche ab demselben Datum die Fahrprüfung mit einem Automatenauto machen, dürfen danach auch geschaltete Fahrzeuge fahren. Auch alte «Automatenfahrer» können ihren Ausweis umschreiben lassen. Last but not least: E-Bike-Fahrer dürfen neu auch zu zweit in die Pedale treten. Tandems mit elektronischer Tretunterstützung werden erlaubt.

3. 10 Franken mehr aus der AHV

AHV- und IV-Rentner erhalten im neuen Jahr einen kleinen Zustupf. Die Minimalrente steigt um 10 Franken auf 1185 Franken im Monat, die Maximalrente um 20 Franken auf 2370 Franken im Monat. Viel übrig bleiben dürfte vom Zuschlag aber nicht. Grund für die Erhöhung sind steigende Preise.

4. (Fast) rauchfreie Bahnhöfe

Raucher müssen sich weiter einschränken. Ab dem 1. Juni werden alle Bahnhöfe in der Schweiz rauchfrei. Auf den Perrons ist Rauchen nur noch in markierten Zonen erlaubt. Vorgesehen sind, je nach Grösse und Länge des Perrons, ein bis zwei Raucherbereiche. Vor den Bahnhöfen dürfen Raucher weiterhin zum Glimmstängel greifen.

5. Schnellere Asylverfahren

Ab dem 1. März wird im Schweizer Asylwesen das Tempo erhöht. Dank beschleunigter Verfahren in den Bundeszentren soll über die Hälfte der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen werden. Im Gegenzug zur Beschleunigung wird der Rechtsschutz für Asylsuchende ausgebaut. Sie haben in Zukunft das Anrecht auf eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung.

6. Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für Pädophile

Die vom Volk angenommene Pädophileninitiative wird ab nächstem Jahr umgesetzt. Kein neu verurteilter pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Ausnahmen sind möglich bei Fällen von Jugendliebe.

7. Radio- und Fernsehgebühren werden günstiger

Die Billag ist Geschichte, neu zieht die Serafe AG die Radio- und Fernsehgebühren ein. Diese werden günstiger. Privathaushalte zahlen noch 365 Franken, 86 Franken weniger als bisher. Dafür müssen neu, mit wenigen Ausnahmen, alle Haushalte die Abgabe entrichten. Und zwar unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Fernseher oder Radio besitzen.

8. Steuer auf Einkauf im Internet

Online-Shopping auf ausländischen Websites dürfte teurer werden. Erzielt ein Versandhändler pro Jahr mindestens 100'000 Franken Umsatz mit Kleinsendungen, die er vom Ausland in die Schweiz befördert, gelten seine Lieferungen neu als Inlandlieferungen. Er muss sich im Mehrwertsteuer-Register eintragen und wird steuerpflichtig.