Die Botschaft zum Kulturlastenausgleich liegt vor. Warum der Kanton fünf Millionen dafür zahlen soll, dass die Aargauer das Zürcher Opernhaus oder das Luzerner Kultur- und Kongresszentrum besuchen? Der Bund würde ihn wohl zwingen, wenn ers nicht freiwillig tut.
Urs Moser
Der Aargau soll sich der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen anschliessen. Das heisst: Er soll im Rahmen des Lastenausgleichs dafür bezahlen, dass die Aargauer von renommierten Kultureinrichtungen in den Kantonen Zürich und Luzern mit profitieren.
Nun liegt die entsprechende Botschaft der Regierung dazu vor. Der Beitrit zur Vereinbarung verursacht jährliche Kosten von 4,9 Millionen. Dies allerdings auf der Berechnungsgrundlage von 2007. Im vorgesehenen Beitrittsjahr 2010 dürften es bereits 5,2, bis 2013 schon 5,5 Millionen sein. So sieht jedenfalls die Modellrechnung aus, die effektiven Kosten lassen ich nicht im voraus genau bestimmen.
Das ist ein heikler Punkt des Vertrags: Er sieht ausdrücklich vor, dass sich die Geberkantone nicht an der Trägerschaft der Kultureinrichtungen beteiligen und keinen Einfluss auf deren Betrieb nehmen. Wenn Zürich mehr Geld ins Opernhaus steckt, muss der Aargau automatisch mehr bezahlen - ohne dass er mitzureden hätte. Der Beteiligungsschlüssel ergibt sich aus der Anzahl Aargauer Besucher der sechs im Vertrag bestuimmten Institutionen.
Unter dem Strich rentierts
Die Höhe des Kulturlastenausgleichs ist politisch nicht unumstritten. Die Regierung gibt sich daher alle Mühe darzustellen, dass der Beitritt zur Vereinbarung einerseits zwingend und anderseits für den Aargau sogar vorteilhaft ist. Vorteilhaft, weil der Kanton und die Gemeinden durch den neuen Finanzausgleich unter dem Strich - die Kulturbeiträgen nach Zürich und Luzern eingerechnet - noch um je 60 Millionen entlastet werden. Zwingend, weil eben der neue Finanzausgleich auch den Ausgleich der Zentrumslasten im Kultursektor vorsieht. Das eidgenössische Parlament könnte den Aargau zu den Zahlungen zwingen. Entweder, indem es die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt. Oder indem es den Beitritt schlicht verfügt. Beides wäre als «ultima ratio» auch gegen den ausdrücklichen Willen des Aargauer Grossen Rats und/oder des Aargauer Stimmvolks möglich, warnt der Regierungsrat.
Skeptische Innerschweizer
Von dieser haben sich allerdings auch andere Kantone nicht sonderlich beeindrucken lassen. Das Obwaldner Stimmvolk zum Beispiel hat den Beitritt in einer Referendumsabstimmung abgelehnt, die Regierung muss für einen neuen Vorschlag über die Bücher. Nidwalden ist nicht der vorliegenden Vereinbarung beigetreten, sondern hat mit Zürich und Luzern bilateral verhandelt.
Ob das für den Aargau etwas gebracht hätte, ist allerdings höchst unsicher. Die vorliegende Vereinbarung gewährt dem Aargau auf seinem Kostenanteil einen Rabatt von 10 Prozent. Dies, weil auch der Aargau selbst über namhafte kulturelle Einrichtungen mit Ausstrahlung über den Kanton hinaus verfügt. Konkret werden das Stapferhaus und das Museum Aargau angerechnet. Weitere Institutionen liessen sich nicht anrechnen, betont die Regierung einmal mehr. Denn dann kämen auf Zürcher und Luzerner Seite neben dem Opernhaus, dem Schauspielhaus, der Tonhalle, dem Kultur- und Kongresszentrum, dem Luzerner Theater und dem Sinfonieorchester auch wieder weitere Insitutionen ins Spiel. Ein Zückerchen gibt es allerdings: Nach wie vor laufen die Verhandlungen in Sachen Schlossdomäne Wildegg. Wird sie vom Bund an der Aargau übertagen, winkt ein weiterer Rabatt von maximal 5 Prozent.