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Schweiz
Der Kanton Bern bringt einen Reeder vor Gericht, aber Bundesanwalt Lauber lässt einen Chefbeamten laufen – angeblich war ihm in der Hochsee-Affäre nichts zu beweisen.
Mehr als 200 Millionen Franken verlor der Bund durch die Pleite der Reederei von Unternehmer Hansjürg Grunder und seiner zwölf Hochseeschiffe. Denn die Eidgenossenschaft bürgte für Schiffskredite des Reeders. Zeitungen von CH Media enthüllten die Affäre Anfang 2017.
Weil es bei den Bürgschaften teilweise nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll, steht der Reeder ab nächste Woche vor Berner Wirtschaftsstrafgericht. Es geht um Verdacht auf «Leistungsbetrug, Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundendelikte im Gesamtdeliktsbetrag von mehreren Millionen Franken». Zuvor hatte der Kanton Bern Anklage erhoben. Auslöser war eine Strafanzeige des damaligen Wirtschaftsministers Johann Schneider-Ammann im Jahr 2017.
Eng mit Grunder verbunden und zeitweise sogar Mitarbeiter seiner Reederei war Michael Eichmann, Mitglied der CVP, jahrelang für Bürgschaften zuständiger Chefbeamter des Bundes im Wirtschaftsdepartement. Schneider-Ammann hatte auch Eichmann anzeigen lassen, diesen wegen Verdachts der ungetreuen Amtsführung und des Amtsmissbrauchs.
Was die Spatzen seit Monaten von den Bundesdächern pfiffen, ist jetzt amtlich: Die Bundesanwaltschaft von Michael Lauber hat das Strafverfahren gegen den mittlerweile pensionierten Michael Eichmann eingestellt. Eichmann war einst selbst militärischer Untersuchungsrichter.
Die Bundesanwaltschaft teilte mit: «Zusammengefasst kommt die BA zum Ergebnis, dass bezogen auf die Amtstätigkeit des Beschuldigten keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festzumachen sind und die ihm vorgeworfene faktische Entscheidkompetenz im Bürgschaftswesen sowie eine direkte Absicht zur Verschaffung von unrechtmässigen Vorteilen nicht nachweisbar sind.» Und weiter: «Verknüpft mit diesen Feststellungen haben sich auch die Vorwürfe in Bezug auf den Tatbestand der Vorteilsannahme beziehungsweise Bestechung nicht erhärtet.»
Es ist bereits das zweite Mal, dass Bundesanwalt Lauber im Fall der Schiffsbürgschaften, die den Steuerzahler mehrere hundert Millionen Franken kosten, keine Möglichkeit sieht, Anklage zu erheben. Im Juni 2016 hatte bereits Michel Huissoud, Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK, bei Lauber Strafanzeige wegen Verdacht auf Bürgschaftsbetrug Strafanzeige gegen Grunder und Eichmann eingereicht. Die Bundesanwaltschaft hatte den Fall aber damals gar nicht erst anhand genommen. Sie hatte es nicht einmal für nötig gehalten, das Dossier an den Kanton Bern weiterzugeben. Dieser erfuhr erst später durch die Strafanzeige von Schneider-Ammann vom Fall – und er wurde schnell aktiv. Er setzte den Reeder in Haft und führte mehrere Hausdurchsuchungen durch. Es ist nicht bekannt, dass der Bund im Fall Eichmann zu vergleichbaren Massnahmen griff.
Es gilt die Unschuldsvermutung.