Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert, doch das Kreisgericht Toggenburg verurteilte den 34-Jährigen wegen Mordes.
Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen diametral auseinander: Der Verteidiger hatte vor Gericht nicht weniger als den Freispruch des 34-jährigen Hauptangeklagten gefordert. Er forderte, die gesamten Akten des Falles wegen Formfehlern zurückzuweisen. Der Angeklagte sei von seiner Vorgängerin während dreier Jahre nicht angemessen verteidigt worden. Der Staatsanwalt forderte dagegen wegen Mordes und weiterer Delikte wie Nötigung, versuchter Raub oder Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Der Verurteilte hatte 2015 den Lebenspartner seiner Ex-Freundin auf offenem Feld im Lochermoos bei Ganterschwil erschossen. Ziel sei es gewesen, seinen Nebenbuhler aus dem Weg zu räumen, heisst es im Urteil. Gleichzeitig sollte seine Ex-Freundin bestraft werden. Die Richter sprechend deshalb von einem «Eliminationsmord». An der Tat beteiligt war neben dem Haupttäter, der die tödlichen Schüsse auf das Opfer abgab, ein 55-jähriger Komplize. Die beiden hatten sich im Nachtclub kennengelernt und liessen die Nacht nach der Tat im Nachtclub ausklingen. Auch der Mittäter musste sich vor Gericht verantworten.
Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft in fast allen Punkten. Es setzte das Strafmass bei 19 Jahren an. Keine Zweifel hatten die Kreisrichter am Vorwurf des Mordes: Der Täter legte eine «aussergewöhnlichen Kaltblütigkeit und Grausamkeit» an den Tag, heisst es im Urteil. Diese zeigte sich nicht zuletzt darin, dass der Schütze, nachdem das Magazin leer war, auch noch mit einem Messer auf das am sterbende Opfer einstach. Weiter heisst es:
Die Tat zeuge von «erschreckender Gefühlskälte, was sich im Übrigen auch aus dem Verhalten nach der Tat ergibt, als sich der Beschuldigte zusammen mit dem Mitbeschuldigten im Nachtclub vergnügte».
Das Gericht sprach den 34-Jährigen dagegen von der mehrfachen Nötigung frei. Sein Komplize hatte ausgesagt, vom Haupttäter dazu genötigt worden zu sein, bei der Tat zu helfen. Freiwillig sei sein Mitwirken nicht erfolgt. Mehrfach sagte er vor Gericht: «Ich war sein Hampelmann.» Er wies jede Verantwortung von sich, bis hin zum anschliessenden Besuch im Bordell, sei sein Tun fremdgesteuert gewesen. Während der Haupttäter vor Gericht schwieg, sagte der 55-Jährige aus.
Die Richter liessen diese Argumentation allerdings nicht gelten. Der Taxifahrer wurde unter anderem wegen Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.