Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung der nationalen Teststrategie im Wortlaut des Bundesrates.
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Der Bundesrat hat entschieden, dass Personen, die ein Zertifikat erhalten wollen, die dazu notwendigen Tests ab 1. Oktober selbst bezahlen müssen. Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Präventive Antigen-Schnelltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie Tests für Kinder unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt.
Alle Personen, die sich impfen lassen können und möchten, konnten das inzwischen kostenlos tun. Die Allgemeinheit soll nun nicht mehr für die Testkosten von impfunwilligen Personen aufkommen, die ein Zertifikat zum Besuch einer Veranstaltung erwerben wollen. Wer an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, bei der ein Zertifikat Voraussetzung ist, erhält dieses weiterhin bei einem negativen Ergebnis eines Antigen-Schnelltest, muss diesen jedoch selbst bezahlen. Die Möglichkeit, sich kostenlos impfen zu lassen besteht weiterhin und ein rascher Zugang zur Impfung ist gesichert.
Für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht vollständig impfen lassen können, werden die Antigen-Schnelltests weiterhin bezahlt. Dasselbe gilt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Die Kosten für den Bezug von maximal 5 Selbsttests pro 30 Tage für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden noch bis zum 30. September 2021 vom Bund übernommen. Selbsttests können weiterhin käuflich erworben werden.
Wenn sich eine Person mit Symptomen testen lässt, geht darum festzustellen, ob sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hat. Mit einem Test und entsprechenden Massnahmen können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Der Erwerb des Zertifikats steht in diesem Fall nicht im Vordergrund.
Wer eine Gesundheitseinrichtung besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen. Der Schutz der Personen mit hohem Risiko ist besonders wichtig. Zu diesen Einrichtungen gehören Spitäler, Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigung, sowie Alters- und Pflegeheime. Bei einem negativen Testresultat wird eine Bescheinigung ausgestellt. Der Test berechtigt jedoch nicht zum Erwerb eines Zertifikats.
Der Bund übernimmt die Kosten für Antikörpertests bei stark immunsupprimierten Personen (z.B. während einer Chemotherapie) vier Wochen nach der zweiten Impfung. Für diese eng umschriebene und unter ärztlicher Behandlung stehende Gruppe von Personen gibt es mittlerweile Daten, die belegen, dass eine dritte Impfdosis nach einer unzureichenden Bildung von Antikörpern vorteilhaft ist.
Derzeit ist die Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests nur im Rahmen des repetitiven Testens in Betrieben oder in Schulen möglich. Neu sollen PCR-Pooltests auch für Einzelpersonen zugänglich werden. Pooltests sind im Vergleich zu Antigen-Schnelltests zuverlässiger in der Erkennung von infizierten Personen.
Für gepoolte Tests wird eine Speichelprobe zum Beispiel in einer Apotheke abgegeben. Die einzelne Probe wird von der Apotheke oder einem Labor mit anderen individuellen Proben zu Pools gemischt. Die Eintragung von Personen in das Testsystem findet entweder durch eine Vorregistrierung vor der Testung online oder am Ort der Probenabgabe statt.
Künftig kann eine PCR-Speichelprobe durch die zu testende Person zuhause durchgeführt werden. Das für die Untersuchung verantwortliche Laboratorium oder die verantwortliche Probenentnahmestelle müssen die Identitätskontrolle und die Überwachung der Probenentnahme sicherstellen.
Künftig werden die unabhängigen Validierungen von Antigen-Schnelltests nicht mehr vom BAG geprüft. Es dürfen einzig die in der EU für ein COVID-Zertifikat anerkannten Antigen- Schnelltests ausserhalb von Laboren genutzt werden. Die EU führt mittlerweile vergleichbar wie die Schweiz eine Prüfung der unabhängigen klinischen Validierung der Antigen- Schnelltests durch. Dadurch erübrigt sich eine erneute Prüfung der Tests durch das BAG.