Dieter Minder
Die Kehrichtentsorgung ist wie die Wasserversorgung oder die Abwasserrechnung innerhalb der Gemeinderechnung ein sogenannter Eigenwirtschaftsbetrieb. Das heisst, die Kosten müssen aus dem Gebühren gedeckt werden. Dies gilt sowohl für die jährlichen Betriebskosten wie für die in unregelmässigen Abständen anfallenden Investitionsaufwendungen. Die Gemeinden dürfen über mehrere Jahre gesehen an den Eigenwirtschaftsbetrieben weder verdienen noch Defizite aus Steuergeldern finanzieren.
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Kehrichtentsorgung der Gemeinde Wettingen schliesst jeweils mit einem Defizit. Trotzdem haben Einwohnerrat Jürg Baumann (SVP) beziehungsweise die Gemeinde haben errechnet, dass den Einwohnern ein einmaliger Bonus aus der Kehrichtkasse ausgeschüttet werden soll. Die Bevölkerung soll damit von der Tarifreduktion der Kehrichtverbrennungsanlage Turgi (KVA) profitieren.
Das macht rund 100 000 Franken pro Jahr aus. Die 9 Franken pro Haushalt sollen als Gutschrift über die normalen Semesterrechnungen abgewickelt werden. Falls der Einwohnerrat an seiner nächsten Sitzung dem Antrag zustimmt, soll die Gutschrift noch in diesem Jahr erfolgen. Eine generelle Gebührenreduktion ist nach Ansicht des Gemeinderats nicht angebracht, denn die Gebühren sind jetzt schon zu tief, um die Kosten zu decken.
Kehrrichtgebühren | (in Franken |
Jährliche Grundgebühr | 45 |
17-Liter-Sack | 1.10 |
35-Liter-Sack | 2.20 |
60-Liter-Sack | 3.40 |
110-Liter-Sack | 6.30 |