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Fluggesellschaften, Flughäfen und viele andere Firmen erlitten wegen des Flugverbotes grossen finanziellen Schaden. Manche Firmen können nun Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Und der Flughafen Zürich prüft rechtliche Schritte.
Der Flughafen Zürich erlitt aufgrund des Flugverbotes einen geschätzten finanziellen Schaden von zwei Millionen Franken - täglich. Gegenüber «Finanz und Wirtschaft» sagte der Flughafenchef Thomas Kern: «Es war höhere Gewalt, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass der Ertragsausfall versichert ist.»
Auch die Fluggesellschaften verzeichnen grosse Verluste. Sie können aber eventuell mit Staatshilfe rechnen. «Sollte die Regelung für die Fluggesellschaften zur Anwendung gelangen, erwarten wir eine gleiche Behandlung auch für die Flughäfen», so Flughafenchef Thomas Kern weiter. Darüber hinaus prüft das Unternehmen gemäss Kern rechtliche Schritte gegen die nationale Flugaufsichtsbehörde.
Das Flugverbot war berechtigt
Derweil stärkt die ETH Zürich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Rücken. «Die aktuellen Messergebnisse zeigen, dass die Flugsperre richtig war», schreibt die ETH in einer Mitteilung. Am Wochenende nahm die ETH mit Hilfe von Spezialsonden Messungen vor. Gemäss Thomas Peter, Professor am Institut für Atmosphäre und Klima der ETH Zürich: «Das Flugverbot war die einzig logische Konsequenz.»
Firmen können Kurzarbeitsentschädigung beantragen
Nicht nur der Flughafen Zürch-Kloten sondern auch zahlreiche andere Firmen haben durch die Flugausfälle finanziellen Schaden erlitten. Sind im direkten Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch Arbeitsstunden ausgefallen, können diese als Kurzarbeit geltend gemacht werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat dazu einen Brief an die Kantone verschickt.
Geschädigte Firmen können sich bis zum 16. Mai bei ihrem Kanton melden. Der Entscheid über die Ansprüche obliegt den Kantonen, die Entschädigung erfolgt über die Arbeitslosenkasse. (skh)