Der Iraner tötete am 1. Juli 2005 eine Frau mit vier Schüssen. Der Generalprokurator plädiert auf Mord. Seine Beschwerde hiess das Bundesgericht gut.
Die 43-jährige gebürtige Iranerin mit Schweizer Pass hatte keine Chance: Mit vier Schüssen tötete der damals 42-jährige Iraner die Frau kurz nach 23 Uhr. Der letzte, ein Kopfschuss, war tödlich. Das Kreisgericht Bern-Laupen verurteilte 2007 den ehemaligen Wirt eines Restaurants im Liebefeld wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Ein zu mildes Strafmass, fand der Generalprokurator des Kantons Bern und appellierte am Obergericht.
Dieses erhöhte 2008 das Strafmass auf zehn Jahre Freiheitsstrafe. Es sprach den Iraner der vorsätzlichen Tötung schuldig. Auch damit begnügte sich der Generalprokurator nicht. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte er, das obergerichtliche Urteil sei aufzuheben und der Iraner wegen Mordes mit 14 Jahren Zuchthaus zu bestrafen. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung ans Obergericht zurückzuweisen.
Mit der zweiten Forderung drang der Generalprokurator durch. Das Bundesgericht ortete Widersprüche in der Urteilsbegründung zum Tatmotiv. Einerseits lasse das Obergericht im Endergebnis dieses offen. Andererseits nenne es innerhalb der Urteilsbegründung als Anlass für die Tat einen Streit, bei welchem Geld mittelbar eine Rolle gespielt habe.
Dabei müsse das Opfer den Iraner massgeblich provoziert haben, worauf dieser es erschossen habe. Weil die in der Urteilsbegründung genannten Möglichkeiten nicht gleichzeitig zutreffen könnten, hob das Bundesgericht das das Urteil auf. Das Obergericht muss nun das Tatmotiv klären und danach erneut die rechtliche Beurteilung der Tat vornehmen. (uz)
Urteil 6B_125/2009 vom 20.10.2009