Schiessanlage
Viele Jahre Streit und kein Ende

Seit über 20 Jahren sollte beim Schützenhaus Matzendorf eine Lärmschutzwand stehen. Doch statt sie zu bauen, wurde und wird gestritten. Sogar das Bundesgericht wurde bemüht. Dessen Entscheid liegt nun vor.

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Schiessanlage Matzendorf

Schiessanlage Matzendorf

Solothurner Zeitung

Alois Winiger

Die Dokumente und Briefe von der Matzendörfer Schiessplatzkommission, lärmgeplagten Anwohnern, Anwälten, Gemeinde, kantonalem Departement und Gerichten füllen mittlerweile mehrere Ordner. Dabei wäre eigentlich alles klar: Die Gemeinde müsste einfach eine Lärmschutzwand bauen, so wie es in der Baubewilligung vom März 1987 vorgeschrieben ist. «So einfach ist es eben nicht», entgegnet Anton Meister, Präsident der örtlichen Schiessplatzkommission. Obwohl: Die Pläne lägen bereit, die Offerten ebenso, auf die nächste Schiesssaison hin könnte die Wand stehen. «Aber solange ein rechtliches Verfahren hängig ist, wird nicht gebaut.»

«Will nicht darüber sprechen»

Zieht sich also das ganze Verfahren über gut zwanzig Jahre hin? «Nein», sagt Meister, «warum die Wand damals nicht gebaut wurde, darüber will ich nicht sprechen. Abgesehen davon war ich 1987 noch Jungschütze.» Der rechtliche Streit begann 2003, als Anwohner mit einer «als Einsprache bezeichneten Eingabe» beim Gemeinderat die Durchsetzung der Lärmschutzmassnahmen verlangten. Die Immissionswerte würden bei mehreren Liegenschaften erheblich überschritten, die Schiessanlage sei neu zu beurteilen. Laut Anwohnern ergebe sich, dass die Anlage nicht sanierbar und daher zu schliessen sei. Der Gemeinderat wies die Einsprache ab mit dem Hinweis auf die noch immer gültige Bewilligung von 1987 und dass die Schiesszeiten so kurz wie möglich gehalten würden. In der Folge wurde die Sache ans Bau- und Justizdepartement weitergezogen. Dieses hiess die «als Anzeige eines rechtswidrigen Zustandes beurteilte Eingabe» insofern gut, dass die maximal zulässige Belastung durch Schiesslärm in den vergangenen Jahren mehrfach überschritten worden sei. Ab der Saison 2005 - bis die Lärmschutzwand erstellt ist - müsse der Betrieb beziehungsweise der Lärm weiter vermindert werden. Die Baubewilligung von 1987 hingegen werde weder widerrufen noch abgeändert.
Erst seit 1999 in Matzendorf

Ein Anwohnerehepaar akzeptierte dies nicht - und ganz besonders nicht, dass ihm das Bau- und Justizdepartement keine Parteirechte zusprach, sondern lediglich den Status eines Anzeigers. Der Grund: Das Ehepaar war erst 1999 nach Matzendorf gezogen. Das Baubewilligungsverfahren für das Schützenhaus war 12 Jahre vorher abgeschlossen worden. «Ein Anspruch auf Neubeurteilung kann nur Personen zukommen, die durch Teilnahme am seinerzeitigen Verfahren Parteistellung erlangt haben», heisst es in der Verfügung des Departements.

Auch damit war das Anwohnerehepaar nicht einverstanden, es rief das Verwaltungsgericht an, und auf dessen negativen Bescheid sogar das Bundesgericht. Dieses hat nun allerdings im Sinne des Ehepaares entschieden und ihm die Parteistellung zugesprochen. Es sei im Sinne der Interessenabwägung auch das Verhalten von Schützen und Gemeinde zu gewichten, die
«ohne erkennbaren Grund über 20 Jahre auf die Errichtung der in den Bewilligungen von 1987 angeordneten Lärmschutzwand verzichteten», heisst es in der Begründung.

Einiges freiwillig getan

Der Fall ist ans Bau- und Justizdepartement zurückgewiesen worden und muss dort neu aufgerollt werden, wie Rudolf Eng vom Rechtsdienst bestätigt. Über Ausmass und Folgen lasse sich noch nichts sagen. Überrascht sei man schon über den Entscheid, fügt er noch an. Das ist auch Kommissionspräsident Anton Meister. Es sei eine mühsame Sache, sagt er und findet es schade, dass wegen dieser ganzen Streiterei vergessen gehe, dass die Schützen in letzter Zeit einiges vorgenommen hätten, um Lärm zu vermindern. «Wir haben die Schiesszeiten freiwillig auf ein Minimum eingeschränkt. Das ist nicht einfach für die drei Schützenvereine mit total 130 Mitgliedern.» Zudem arbeite man mit Aedermannsdorf zusammen im Jungschützenwesen; dieses habe im Dorf noch immer Bedeutung, die schweizweit über dem Durchschnitt liege.