Victorinox sieht sich im Recht

Das Schweizer Kreuz auf Victorinox-Produkten sei kein Wappen und bedeute auch nicht «Swiss made»: Victorinox-Chef Carl Elsener wehrt sich gegen den Angriff des Unternehmers Thomas Minder. Dieser wirft der Schwyzer Firma Verstösse gegen das Wappen- und Markenschutzgesetz vor.

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Logos Victorinox

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Aargauer Zeitung

Martin Rupf

«Obwohl Thomas Minder schon einmal rechtlich gegen uns vorgegangen ist, bin ich über sein Vorgehen überrascht», sagt Victorinox-Chef Carl Elsener. Er habe Minder zu einem Gespräch eingeladen. «Eine Antwort habe ich nie erhalten, bis ich letzte Woche erfahren habe, dass die von unserer Lizenznehmerin in den USA produzierten Waren blockiert wurden,» sagt Elsener.

Wie der «Sonntag» berichtete, wurden an der Basler Grenze vor rund einer Woche 558 Kilogramm Victorinox-Waren blockiert. Dies auf Antrag von Thomas Minder, Inhaber der Tribol AG und Initiant der Volksinitiative gegen «Abzockerei». Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung werde die Ware weiterhin zurückgehalten, aber nicht länger als zehn Arbeitstage. In dieser Zeit können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein solcher wäre eine Strafanzeige, wie sie der Unternehmer Thomas Minder angedroht hat. Doch gemäss Auskunft des zuständigen besonderen Untersuchungsrichteramtes Basel-Landschaft sei eine solche noch nicht eingegangen.

Minder hegt schon länger den Verdacht, Victorinox verstosse gegen das Wappen- und Markenschutzgesetz. Der neuste Fund dürfte ihm weiter recht geben. Denn ein Grossteil der blockierten Ware stammt aus China und Taiwan.

Reisegepäck «made in China»

Elsener sieht darin aber keinen Verstoss gegen das Wappen- oder Markenschutzgesetz. «Wir haben immer offen deklariert, dass wir zwei von sechs Produktkategorien - Reisegepäck und Bekleidung - im Ausland produzieren.» Ein Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz liege nicht vor, weil das Victorinox-Logo kein Schweizer Wappen, sondern ein in über 130 Ländern geschütztes Firmenlogo darstelle.
Auch das Markenschutzgesetz, wonach Schweizer Firmen keine Güter mit irreführenden oder täuschenden Herkunftsangaben verkaufen dürfen, sei laut Elsener nicht tangiert. Denn das Logo mit dem Schweizer Kreuz sei nicht gleichbedeutend mit «Swiss made». «Im Gegenteil», so Elsener, «die Produkte sind mit dem Vermerk ‹made in China› versehen; eine Täuschung liegt ganz bestimmt nicht vor.»

Gesetzesrevision bringt Lockerung

Weiter verweist Elsener darauf, dass Victorinox das Schweizer Kreuz schon seit 100 Jahren verwende. Gemäss dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ändert das aber nichts daran, dass Victorinox - zusammen mit zahlreichen weiteren Firmen - gegen das geltende Wappenschutzgesetz verstosse. Dieses sieht vor, dass in der Schweiz keine Produkte mit Schweizer Kreuz verkauft werden dürfen. «Solange das Produkt aber tatsächlich aus der Schweiz kommt, stört dies heute kaum mehr jemanden», erklärt Ueli Buri, stellvertretender Abteilungsleiter Recht und Internationales am IGE.

Diese strenge Vorschrift soll deshalb gelockert werden; derzeit befindet sich das Wappen- und Markenschutzgesetz in der so genannten Swissness-Revision. Neu sollen Schweizer Kreuze für Produkte erlaubt werden, die zu 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz hergestellt sind. Bei Lebensmitteln müssten 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Das Schweizer Wappen hingegen wäre weiterhin der Eidgenossenschaft vorbehalten, mit Ausnahmen für Firmen und Organisationen wie Victorinox, Touring-Club Schweiz (TCS) oder den Schweizer Alpen-Club (SAC), die das Wappen seit Jahrzehnten verwenden, vorausgesetzt, deren Produkte stammen tatsächlich aus der Schweiz.