Spazierweg
Verlieren die Lenzburger ihren «Panoramaweg»?

Ein Baugesuch am Lenzburger Panoramaweg entlang der Gofi-Flanke erregt die Gemüter. Befürchtet wird, dass der beliebte Spazierweg seinen idyllischen Charakter verliert. Die Behörden versuchen zu beruhigen.

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Die bedrohte Idylle eines Spazierweges

Die bedrohte Idylle eines Spazierweges

Heiner Halder

«Wir befürchten, dass mit diesem Vorhaben nicht nur die Idylle am und auf dem Goffersberg empfindlich und bleibend gestört wird, sondern dass der Stadt durch ein hastig geplantes Projekt merkbare Folgekosten erwachsen werden», schreiben Anwohner in einem Leserbrief.

Aufgeschreckt wurden sie durch das Baugesuch für den Ersatz der Liegenschaft Nummer46 durch einen Neubau mit mehrfachem Volumen an schönster Aussichtslage. Doch nicht der mit strengen Auflagen belegte, in den Hang gesetzte dreiteilige Terrassenbau an sich stört sie, sondern vielmehr die Bedingungen für die Baustelle und die künftige Erschliessung.

Ungenügende Erschliessung

Gemäss Baugesuch wird von- seiten der Baubehörden dem Aussichtsschutz vom Oberen Haldenweg her ins weite Land insofern Rechnung getragen, als ein Flachdach vorgeschrieben wird. Der Lenzburger Stadtrat hat zum Bauprojekt mit der Bauherrschaft einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abgeschlossen, der die Rahmenbedingungen während und nach dem Bau setzt. Grundsätzlich wird festgehalten: «In seinem heutigen Zustand ist der Obere Haldenweg keine genügende Erschliessung.»

Die schmale Strasse ist im Prinzip für den öffentlichen und privaten Verkehr gesperrt, die Hausbesitzer fahren mit Spezialbewilligungen vor, und nicht alle verfügen über Garagen oder Parkplätze vor der Haustür.

Die Einwohnergemeinde erklärt sich bereit, am Oberen Haldenweg «bauliche Unterhaltsmassnahmen so zu treffen, dass künftig eine beschränkte Zufahrt zur Liegenschaft Parzelle Nummer 2100 und damit die notwendige Erschliessung sichergestellt werden kann». Das heisst, dass am Spazierweg eine «Fussgängerausweichstelle» und «Verstärkungsmassnahmen» am Oberen Haldenweg vorgesehen sind, mit welcher eine taugliche Erschliessung für die beiden Liegenschaften Nr. 46 (Neubau) und 48 (bestehendes Wohnhaus) sowie die Stabilität des Weges für den Baustellenverkehr sichergestellt sind. Das zulässige Maximalgewicht für die Baufahrzeuge ist auf 28 Tonnen beschränkt, in Ausnahmefällen können grössere Gewichte gestattet werden. Die Zu- und Wegfahrt ist nur von bzw. nach Süden zulässig, auch das mit Ausnahmen «im Einzelfall».

Später ist die Zufahrt «nur für die Hausbewohner der Liegenschaft Nummer 46 selber bzw. den Güterumschlag oder die Beförderung gehbehinderter Personen und nur so weit zugelassen, als die Fahrzeuge auf dem Grundstück abgestellt werden bzw. wenden können», wird in der Zufahrtsberechtigung für den Neubau festgehalten. Das gilt heute so auch für alle andern Hausbesitzer. Vonseiten der Stadt wird betont, dass der Charakter des Wanderweges auf der ganzen Linie erhalten bleibt.

Die Anwohner beklagen sich nebst den neuen Ausnahmebewilligungen für die Baustelle auch darüber, dass die ihrer Ansicht nach «dem motorisierten Verkehr angepasste Verbreiterung des südlichen Teils des Oberen Haldenweges» nicht öffentlich ausgeschrieben oder gar dem Einwohnerrat unterbreitet worden ist: «Haben die Bürger von Lenzburg kein Mitspracherecht? Welches Verkehrskonzept soll für diesen Weg in Zukunft gelten?»

Rechtfertigung des Stadtrats

Der Stadtrat rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass die baulichen Massnahmen unter dem Titel «Hangsicherungs- und Unterhaltsmassnahmen» figurieren und damit ohne Auflage eines Strassenbauprojektes vorgenommen, die Arbeiten vergeben und der notwendige Landerwerb durchgeführt werden können. Die Bauarbeiten sind denn auch auf April/Mai 2010 festgelegt, weil die Bewirtschaftung des Rebbergs der Justizvollzugsanstalt im oberen Teil des Gofi-Hanges Bauarbeiten von Juni bis Oktober verhindert.