Kann ein abgetrennter Raum mit einem separaten Eingang noch als Nebenraum bezeichnet werden und deshalb als Fumoir dienen? Diese Frage versuchte gestern das Verwaltungsgericht in den Restaurants Locanda und Gut gelaunt mit einem Augenschein zu klären.
Wolfgang Wagmann
Die grossen roten Aschenbecher auf dem Tresen stehen für die Absicht von Wirt Marc Corneille: Oben im 32-plätzigen Speiserestaurant wird zwar nicht mehr geraucht, dafür hier unten im Keller unter seinem «Locanda». Was dem kantonalen Gesundheitsamt, vertreten durch Beat Pfluger, so nicht passt. Das geplante Fumoir soll nicht bewilligt werden, weil die Kellerbar nicht als Nebenraum gilt, sondern als eigener Betrieb mit separatem Eingang. «Nein, die Treppe habe ich vor kurzem zugemacht. Aber sie war auch nicht für die Gäste bestimmt», muss Corneille auf die Frage von Verwaltungsgerichtspräsident Beat Stöckli nach einer «hausinternen» Verbindung einräumen. Aber einen Speiselift gebe es, und auch unten im Keller könne man essen. «Die Öffnungszeiten sind auch dieselben wie oben, ausser natürlich an der Fasnacht.» Die ehemalige Treppe im Hausinnern interessiert Oberrichter Frank-Urs Müller: Könnte sie wohl als «Trampelpfad» wieder in Betrieb genommen werden? Corneille nickt sichtlich ohne Begeisterung. Viel «Herzblut» stecke im Haus, für das sich übrigens vor fünf Jahren der Inhaber der Firma Mathys interessiert habe. «Und ich möchte den Betrieb so weiterführen.» Auch nicht begeistert ist Marc Corneille von der leicht spassig gemeinten Idee des Gerichtspräsidenten, doch den Erker zur Hauptgasse als Fumoir abzutrennem. «Mit zwei Plätzen lässt sich doch kein Geld verdienen.»
Und das «Solheure»?
Noch im «Locanda» warf Anwalt Markus Reber, der gestern auch die Interessen des «Gut Gelaunt» vertrat, die Frage auf, wie es eigentlich um andere Solothurner Restaurants und Bars in Sachen Fumoir stehe? Das «Solheure» habe zu seinem Fumoir auch keine hausinterne Verbindung, ja die «Baracke» sei nicht einmal im gleichen Haus. Beat Pfluger gab zu bedenken, dass es sich beim dortigen Fumoir nur um eine für den Winter bewilligte Baute handelt - wirkte jedoch leicht verunsichert und meinte: «Wir werden dort mal nachschauen.» Zum «Flora» merkte er an, das Lokal habe gar nicht um eine Bewilligung ersucht und deshalb sei von Amtes wegen eine Strafanzeige gegen den jetzigen Zustand eingereicht worden. Im «Heaven» und in der «Krone» habe man zwar die Fumoir-Gesuche abgelehnt, doch noch seien die Verfahren hängig. So ist morgen ein weiterer Augenschein in der Krone angesetzt. «Aber wir möchten alles noch in diesem Jahr entscheiden», betonte Beat Stöckli. Und auf die Frage Rebers, ob nicht ein Pilotprozess für alle Betriebe geführt werde(n könne), meinten Stöckli und Oberrichter Müller: «Jeder Fall ist anders.»
Drei Fumoirs oder zwei?
Dies zeigte sich nebenan im «Gut gelaunt», dem ehemaligen Misteli. Der Ist-Zustand: In den zwei Haupträumen herrscht Rauchverbot, bewilligt als Fumoirs sind die beiden holzgetäferten Räume der ehemaligen Ratsherren und Weinstube. Neu als Fumoir nutzen möchte man jedoch den fünften Gästeraum, die Lounge in der Pfisterngasse. «Selbstverständlich könnten man einen Raum oben dafür als Fumoir aufgeben», verwies Anwalt Reber auf die «Prioritätenliste» des Berner Gastro-Unternehmens Jansen, dessen Inhaber Ralf Jansen gestern wegen eines «Notfalls» nicht anwesend war.
Die Lounge würde zwar eine neue Türe als «Rauchschott» gegen oben erhalten, doch auch hier stellte sich dem Gericht die Frage, ob die barähnliche Lounge nicht eher ein separater Betrieb als ein Nebenraum sei. Fragen ergaben sich auch zum Zugang Süd von der Pfisterngasse her, der ab 0.30 Uhr geschlossen sei und nur noch als Notausgang diene. Jedenfalls dürfte das Gericht noch den einen oder andern «Pintenkehr» am hellichten Tag bevorstehen - und die nächstes Jahr in Kraft tretende Rauchverordnung des Bundes mit neuen Vorschriften weiterhin für rauchende Juristenköpfe sorgen.