Heute beginnt in Baden der Prozess gegen zwei Regionalpolizisten. Sie sind wegen Fahrlässiger Tötung im Fall eines 41-jährigen Mannes in Fislisbach angeklagt.
Beim Opfer handelt es sich um einen als Architekt tätigen Mann, der an schizophrenen Schüben litt. Er hatte sich auffällig verhalten und geweigert, seine Medikamente einzunehmen. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert.
Beim folgenden Einsatz hatten die Beamten den Mann überwältigen können und dem bäuchlings auf dem Boden Liegenden die Hände auf den Rücken gefesselt. Eine Weile lang hatte der Überwältigte aus dieser Lage heraus gegen die Beamten getreten und geschrieen, dann aber plötzlich Ruhe gegeben. Einer Notfallärztin konnte etwa zehn Minuten später nur noch den Tod des 41-Jährigen feststellen.
Die «SonntagsZeitung» hatte am 11. November 2007 ans Licht gebracht, was von den Behörden unter dem Deckel gehalten worden war. Denn erst einen Tag nach Erscheinen des Artikels hatte der zuständige Badener Untersuchungsrichter öffentlich über die Tragödie informiert.
Vor Gericht sind mehrere Zeugen aufgeboten. Staatsanwältin Christina Zumsteg hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben und beantragt bedingte Geldstrafen, in einem Fall eine solche von 60 Tagessätzen zu 80 Franken, im anderen Fall 30 Tagessätze zu 90 Franken sowie je 1000 Franken Busse.