Die Basler Regierung fordert die Ausdehnung der Gefahrenzone um Atomkraftwerke – im Gegensatz zu Baselland. Das Junge Grüne Bündnis nutzt die Notfallschutzverordnung des Bundes für eine Anti-AKW-Demo.
David Weber
Eine atomare Demarkationslinie zieht sich durchs Liestaler Stedtli. Es ist Samstagmorgen, und die Frühshopper wechseln achtlos von der «Keine AKW-Gefahrenzone» in die «AKW-Gefahrenzone». «Darf ich Ihnen eine symbolische Jodtablette überreichen?», fragt eine junge Aktivistin. «Sicher nicht!», empört sich ein Mann und schiebt stur seinen Kinderwagen weiter. Andere nehmen die Traubenzucker-Stücke gerne an.
Gefahrenzone 1: Im Umkreis von drei bis fünf Kilometern um die vier Schweizer AKW muss bei einem Störfall eine rasche Alarmierung der Bevölkerung ausgelöst werden.
Gefahrenzone 2: Radius von ca. 20 Kilometern. Wie in Zone 1 werden auch in Zone 2 Jodtabletten vorrätig verteilt.
Gefahrenzone 3 (Fernzone): Hier ist die Verteilung von Jodtabletten durch die Kantone lediglich vorzubereiten.
Das Kernkraftwerk Gösgen-Däniken liegt am nächsten bei den beiden Basel. Während Basel-Stadt und die Baselbieter Bezirke Arlesheim, Laufen und auch ein Teil des Bezirks Liestal in der Fernzone liegen, gehören 45 Gemeinden des Oberbaselbiets zur Gefahrenzone 2. (daw)
Hintergrund der Aktion des Jungen Grünen Bündnis Nordwestschweiz (JGB) ist die Revision der Bundesverordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken. Diese sieht vor, dass bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk nur die Einwohner in einem Radius von 20 Kilometern (Zone 2, siehe Box) von der radioaktiven Strahlung bedroht sind. Deshalb sollen die Haushalte innerhalb dieser Zone mit Jodtabletten ausgerüstet werden.
Wenn es also im AKW Gösgen knallt, dann hätten die Einwohner von Lausen Jodtabletten im Apothekerschrank, die Liestaler aber nicht. Von den Baselstädtern ganz zu schweigen. Diese Gebiete gehören zur sogenannten Fernzone und die Menschen dort wären laut der AKW-Behörde beim Durchzug einer radioaktiven Wolke keiner wesentlichen Gefährdung ausgesetzt.
JGB-Co-Präsidentin Anina Ineichen kritisiert die Haltung des Bundes: Die Verordnung sei ein Witz. «Eine Strahlenwolke macht nicht nach 20 Kilometern Halt und geht nach Hause.» Die wahre Trennlinie geht übrigens nicht mitten durch Liestal. Sie wurde vom JGB aus Publicity-Gründen aus dem Niemandsland zwischen Lausen und Liestal ins Zentrum verlegt. Die Jungpolitiker nehmen die laut Ineichen «absurde» Notfallschutzverordnung des Bundes zum Anlass, um generell auf die Gefährlichkeit von AKW aufmerksam zu machen. «Wir wollen keine Kernkraftwerke.»
Gesamte Schweiz soll in Zone 2
Diese Haltung müssen auch die beiden Basler Regierungen vertreten. Beide Kantone sind gemäss ihren Verfassungen zu einer ablehnenden Haltung gegenüber Kernkraftwerken auf Kantonsgebiet und Umgebung verpflichtet. Das hindert die beiden Basler Regierungen aber nicht daran, die Notfallschutz-Verordnung des Bundes, die derzeit revidiert wird, unterschiedlich zu bewerten. Die Baselbieter Regierung unterstützt in ihrer kürzlich verfassten Vernehmlassungsantwort an den Bund die Gefahrenzonen-Einteilung. Kritik kommt aber aus Basel-Stadt. Die Zoneneinteilung «ist nicht sachgerecht», kritisiert die Basler Regierung in ihrer Antwort und verweist darauf, dass radioaktiv verseuchte Luft aus Tschernobyl bis in die Nachbarländer der Ukraine massive gesundheitliche Folgen verursacht habe. Die Basler Exekutive fordert, dass die gesamte Schweiz der Zone 2 zugeschlagen wird.
Wie der Kanton Basel-Stadt ist auch die Umweltorganisation Greenpeace überzeugt, dass bei einem Störfall im Kernkraftwerk die Menschen weit ausserhalb des 20-Kilometer-Radius' gefährdet sind. Greenpeace fordert die Ausweitung der Gefahrenzone 2 auf 80 bis 120 Kilometer. Der Zwist um die Zoneneinteilung hat auch eine finanzielle Komponente. Denn innerhalb der Gefahrenzone 2 müssen die AKW-Betreiber für die Kosten der Schutzmassnahmen aufkommen. In der Fernzone hingegen müssen die Kantone zum Beispiel die Versorgung mit Jodprophylaxe, eine der wichtigsten Schutzmassnahmen, selber berappen.