Das kantonale Migrationsamt hat der brasilianischen Staatsangehörigen Paula O., die vor gut einem Jahr in Zürich einen Neonazi-Überfall vorgetäuscht hatte, die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. Sie muss per Ende März ausreisen.
Das kantonale Migrationsamt hat die Ausreisefrist auf Ende März 2010 angesetzt, teilt der Zürcher Regierungsrat mit. Sie wurde wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt.
Vor Gericht hatte die Frau gesagt, sie wolle in der Schweiz bleiben. Ihre Aufenthaltsbewilligung lief allerdings im Dezember aus. Darauf reichte sie ein Gesuch um Verlängerung ein, das vom Migrationsamt abgelehnt wurde.
Die Rekursfrist gegen diesen Entscheid lief Anfang letzter Woche ungenutzt ab, wie die Sprecherin des Migrationsamts auf Anfrage sagte. Damit seien alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft. Der Entscheid ist somit nicht mehr anfechtbar.
Die Brasilianerin hatte im Februar 2009 einen Neonazi-Überfall vorgetäuscht. Sie hatte sich beim Bahnhof Zürich-Stettbach mit einem Messer zahlreiche Schnittwunden am ganzen Körper zugefügt. Der Polizei erzählte sie, drei Neonazis hätten sie überfallen und misshandelt, worauf sie ihre ungeborenen Zwillinge verloren habe. (dge)