Seit dem 1. April müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Die Leinenpflicht gilt jeweils bis Ende Juli. Streunende Hunde dürfen von Jagdaufsehern abgeschossen werden. Dies gilt übrigens auch für streunende Katzen.
Die Leinenpflicht gilt jeweils vom 1. April bis 31. Juli. Während dieser Zeit kommen die Rehkitze zur Welt. Gemäss der Aargauischen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseher können streunende Hunde, die beim Wildern angetroffen werden oder für Wildtiere eine unmittelbare Gefahr darstellen und nicht eingefangen werden können, abschiessen. Dies, wenn die Halterin oder der Halter schriftlich verwarnt worden oder nicht bekannt ist.
Beim Reissen von Wild angetroffene Hunde dürfen auf der Stelle abgeschossen werden.
Dies gilt ebenfalls für streunende Katzen. Diese könnten Vogelnester plündern. (skh)