Otto Moser
«Null Risiko ist eigentlich nicht möglich»

«Jetzt spreche ich das erste Mal wieder mit der Presse», sagt der Magdener Otto Moser. Er ist Leiter der Bewährungshilfe Aargau und erzählt, wie er persönlich den Mordfall Lucie Trezzini erlebt hat.

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Otto Moser

Otto Moser

Aargauer Zeitung

Lilly-Anne Brugger

Mit dem Mord an der 16-jährigen Lucie Trezzini ist die Bewährungshilfe Aargau ins Schussfeld geraten. Die Administrativuntersuchung, ob Vollzugsinstitutionen und die Organisation der Bewährungshilfe Aargau am Mord mitschuldig sind, läuft noch. Otto Moser, Stellenleiter der Bewährungshilfe Aargau, ist jedoch überzeugt, dass die Untersuchung kein Verschulden feststellen wird.

Otto Moser, wann war klar, dass der Fall Lucie . . .
Otto Moser: . . . für mich ist das nicht der Fall Lucie, sondern der Fall D. H.

Also gut, wann war klar, dass der Fall D. H. die Bewährungshilfe Aargau so nah betrifft?
Moser: Als die Polizei den Täter im Visier hatte, wurde uns dies mitgeteilt. Das war für die Bewährungshelferin, die D. H. betreute, ein grosser Schock. Sie hatte an diesem Tag eigentlich frei und kam sofort ins Büro. Gemeinsam haben wir dann die Akten herausgesucht, damit wir sie an die Untersuchungsbehörde übergeben konnten. Und dann kam schon bald die Presse . . .

Update

Am 4. März verschwand das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini. Ihre Spur verlor sich in Baden. Trotz grosser Suchaktion wurde das Mädchen nicht gefunden. Die Ortung von Lucies Handy führte die Polizei schliesslich zu D. H., der später zugab, Lucie getötet zu haben. D. H. wurde mit diesem Mord nicht das erste Mal straffällig. Seit seiner bedingten Haftentlassung wurde er von der Bewährungshilfe Aargau betreut. Im Laufe der Ermittlungen geriet die Bewährungshilfe immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Momentan wird deshalb eine Untersuchung zur Organisation und Arbeitsweise der Bewährungshilfe Aargau durchgeführt. Die Ergebnisse sollten im Spätsommer bekannt sein. (lbr)

Ist es das erste Mal gewesen, dass die Presse an der Bewährungshilfe ein so grosses Interesse hatte?
Moser: In dieser Form war es das erste Mal. Aber das war auch nachvollziehbar. Die Vermisstmeldung und die Suchaktion nach dem Mädchen sowie die tragischen Tatumstände haben die Menschen emotional mitgenommen.

Haben Sie selbst schon einen ähnlichen Fall erlebt?
Moser: Ich bin nun schon über 30 Jahre als Bewährungshelfer tätig. Dabei hat es immer wieder kritische Situationen gegeben. Diese hatten aber nie dieselbe Tragweite - auch medial nicht. Ich erinnere mich beispielsweise an den Fall Ferrari im Kanton Baselland. Da waren die Medien viel weniger stark auf die Bewährungshelfer fokussiert und die Bewährungshilfe wurde nicht infrage gestellt. Man sprach immer nur von Ferrari. Das tragische Tötungsdelikt der Pfadiführerin Pascale in Zumikon hat ausgelöst, dass nun Institutionen kritischer beleuchtet werden. Für den Bewährungshelfer heisst das, dass er immer damit rechnen muss, auch in den Fokus der Presse zu geraten.

Beim Fall D. H. wurde die Bewährungshilfe anfangs tatsächlich stark kritisiert. Es hiess, die Bewährungshilfe sollte Aufgabe des Kantons und nicht eines Vereins sein.
Moser: Die Organisation der Bewährungshilfe ist im Aargau speziell. Wir organisieren uns über einen Verein. Deshalb glaubten viele, dass die Bewährungshilfe nicht professionell sei. Aber das stimmt nicht. Bei uns wird sehr professionell gearbeitet. Unser Standard ist im schweizweiten Vergleich sehr gut. Wir versuchen, nicht stehen zu bleiben, und setzen uns auch mit Fragen der Deliktsverhütung auseinander. Nach dem Fall D. H. wurde uns aber wieder bewusst, dass wir in einem Hochrisiko-Umfeld arbeiten, denn solche Vorfälle können eigentlich immer passieren.

Otto Moser, Leiter der Bewährungshilfe Aargau

Der 63-jährige Otto Moser ist seit 33 Jahren Stellenleiter der Bewährungshilfe Aargau. Davor hat er die Polizeischule im Kanton Bern absolviert und anschliessend unter anderem im Untersuchungsgefängnis Bern und auf der Verkehrspatrouille gearbeitet. Während der Jugendunruhen kamen immer mehr spezialisierte Beamte für die polizeiliche Jugendarbeit zum Einsatz. So absolvierte Moser, während er von seinen Polizeidiensten im Kanton Bern beurlaubt war, die Schule für Sozialarbeit in Solothurn. Moser wohnt mit seiner Familie seit 1973 in Magden. In seiner Freizeit ist er viel in der Natur unterwegs, beispielsweise bei Trekking-Touren im Himalaja. Daneben liebt er auch kreative Arbeiten und die Musik. Er singt seit vielen Jahren im Motettenchor der Region Basel. (lbr)

Also könnte ein Fall D. H. genauso gut in einer Bewährungshilfe passieren, die an einen Kanton angebunden ist?
Moser: Genau. Momentan läuft noch eine Untersuchung zu diesem Thema, die wahrscheinlich im Spätsommer abgeschlossen sein wird. Dabei werden die Abläufe im Strafvollzug untersucht, aber auch die Bewährungshilfe und ihre Organisation. Ich denke, dass es nicht an der Organisation lag. Wenn die Bewährungshilfe staatlich gewesen wäre, hätte das genauso passieren können. Ich war kürzlich mit Leitern der anderen kantonalen Bewährungshilfen an einer Konferenz. Da war man sich einig, dass ein Fall D. H. überall und jederzeit hätte passieren können. Deshalb werden nun vermehrt deliktsverhütende Instrumentarien geprüft.

Das kommt jetzt sehr abgeklärt rüber: «Das könnte jedem passieren.» Geht Ihnen der Fall D. H. denn nicht nah?
Moser: Wenn man so direkt betroffen ist, geht einem das sehr nahe und man fragt sich immer, was falsch gelaufen ist. Und wenn die Organisation infrage gestellt wird, für die man jahrelang gearbeitet hat - das war ja am Anfang der Fall -, ist das auch von der Arbeitssituation her recht schwierig.

Was heisst das?
Moser: Zuerst kam die Phase der persönlichen Betroffenheit, der Hilflosigkeit und der Ohnmacht. Und dann kam der Druck, von der Öffentlichkeit, von den Medien. Da sind wir sehr stark gefordert worden. Wenn wir staatlich wären, dann wären wir nicht so im Fokus der Presse gestanden. Dann hätte der Regierungsrat den Medienkontakt gehalten.

Nun mussten Sie das aber machen.
Moser: Genau. Zusammen mit dem Vereinspräsidenten musste ich gleich am ersten Tag der Presse entgegentreten - und darauf waren wir nicht vorbereitet. Während dreier Wochen wurde ich jeden Tag von Medien kontaktiert. Da musste ich mich zuerst dran gewöhnen, denn ein wirkliches Kommunikations- und Krisenkonzept hatten wir nicht.

Und wie war Ihre Erfahrung mit der Presse?
Moser: Nach der Pressekonferenz wurde ich sofort von Kamerateams bedrängt und erhielt Anrufe von Journalisten. Zuerst musste ich meine Mitarbeiterin, die D. H. betreut hatte, vor den Medien, insbesondere den Boulevard-Medien, schützen. Für sie als direkt Betroffene war diese Zeit ganz schlimm. Ein Journalist ist ihr tatsächlich bis an ihren Wohnort gefolgt, hat sie angesprochen und sie musste sich verstecken. Aber die seriösen Medien haben bestimmt festgestellt, dass die Bewährungshilfe zwar ein kleiner Betrieb ist, wir aber gut arbeiten. Dass es Pannen gab, das ist durchaus möglich, aber wir haben bestimmt nicht fahrlässig gehandelt - und wir haben immer offen informiert.

Sie sprechen nun nur von den Medien. Es gab aber auch politische Forderungen.
Moser: Ja, das stimmt. Aber die Medien waren zuerst. Der Regierungsrat und die Behörden haben aber sofort nach dem Mord verlangt, dass bei allen Klienten mit Anlassdelikten, das sind Delikte gegen Leib und Leben, eine Risikoabschätzung gemacht wird. Dort, wo die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wird nun rasch gehandelt. Es wird null Risiko gefordert. Man will verhindern, dass ein Fall D. H. nochmals passiert.

Verein Bewährungshilfe Aargau

Die Gründung des Vereins Bewährungshilfe Aargau geht auf das Jahr 1925 zurück. Seit dann kümmert sich der Verein um die soziale Integration von bedingt entlassenen Sträflingen. Doch die Tradition der Schutzaufsicht ist älter: Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gab es im Aargau erste Bemühungen, eine Schutzaufsicht für bedingt entlassene Sträflinge aus der Strafanstalt Lenzburg zu gründen. Seit 1999 besteht nun ein Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Aargau und dem Verein Bewährungshilfe Aargau. Darin erhält der Verein den Auftrag, die Bewährungshilfe für den Kanton Aargau durchzuführen. Pro Jahr bearbeiten die Mitarbeiter der Bewährungshilfe Aargau rund 280 Fälle und nehmen zahlreiche weitere Aufgaben wahr. Die Bewährungshilfe Aargau hat Büros in Aarau und Baden. (lbr)

Geht das überhaupt?
Moser: Das ist eine andere Frage. Ja, die Sichtweise der Bevölkerung, der Medien, der Politik mit null Risiko ist eigentlich nicht möglich. Man kann Instrumentarien haben, die etwas absichern, aber sicher ist nichts. Ich kann als Bewährungshelfer nur garantieren, dass nichts passiert, solange der Klient bei mir im Büro ist. Sobald der Klient aber das Büro verlässt, kann ich die Verantwortung nicht mehr übernehmen. Was ich aber machen kann, ist, den Klienten einschätzen und schauen, ob er aufgrund seiner Verhaltensweise eventuell auffällig werden könnte. Nun bin ich in diesem Fall verpflichtet zu handeln. Ohne das neu abgestützte Notrecht wären rasche Abläufe früher in einem solchen Fall nicht möglich gewesen. Das Gesetz war zahnlos.

Das hat ja auch etwas Gutes. In einem ähnlichen Fall könnte man nun schneller reagieren.
Moser: Ja, aber auch dann ist es noch schwierig. Seit dem Fall D. H. haben wir sämtliche Fälle nochmals durchforstet und geschaut, ob von unseren Klienten potenzielle Gefährdungen ausgehen. Mit Sicherheit sagen, dass nicht jemand ausrastet, kann man aber nie.

Können Sie in so einer Situation überhaupt abschalten?
Moser: Ich habe derzeit 200 Stunden Überzeit gesammelt. Die Überprüfung unserer Fälle hat uns sehr gefordert. Nun haben wir aber eine weitere Stelle bewilligt erhalten.

Und dann können auch Sie wieder die Freizeit geniessen?
Moser: Bis jetzt hatte ich kaum Freizeit. Bis die Stelle besetzt ist, wird das wohl auch so weitergehen. Erst dann wird es wieder ruhiger werden. So fahre ich halt auch mal am Samstag zur Arbeit, damit ich alles bewältigen kann. Das ist schon happig. Ausserdem ist man natürlich auch emotional sehr stark involviert und auch die Mitarbeiter müssen entsprechend gestützt werden.

Und wie geht es mit der Institution Bewährungshilfe weiter, wird der Kanton auch weiterhin einen Leistungsauftrag vergeben?
Moser: Ich denke schon, dass es in Zukunft Änderungen geben wird, gerade bei den Schnittstellen zu kantonalen Organisationen. Eine staatliche Institution wäre vielleicht nicht schlecht, aber eine private Organisation in Form eines Vereins bietet auch Vorteile. Die bisherigen Rahmenbedingungen ermöglichten uns ein sehr autonomes Arbeiten. Das haben wir sehr geschätzt. Ob die Bewährungshilfe nun aber staatlich wird oder privat bleibt, ich bin überzeugt, dass der Aargau zeitgemässe Instrumentarien einbauen wird, um die Klienten der Bewährungshilfe besser beurteilen zu können. Viel Gewicht wird bei der Deliktsverhütung liegen. Gemeinsam mit den Klienten versuchen wir, Lösungen zu suchen, damit gar nicht erst wieder Delikte begangen werden. Aber auch so: Null Prozent ist einfach nicht möglich. Früher wahrnehmen oder erkennen, das ist die Lösung.