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Rgeierungsräting Esther Gassler macht sich stark für eine spezielle Art der Ersten Hilfe: Mit zusätzlichen Fördermitteln will die Regierung Gemeindefusionen attraktiver machen. Sanierungsbedürftige Gemeinden sollen zudem einen einmaligen Unterstützungsbeitrag erhalten. Kostenpunkt: Eine Million Franken pro Jahr.
Elisabeth Seifert
Vor gut zwei Jahren stiess eine Interpellation der FdP-Fraktion, welche die Unterstützung Not leidender Gemeinden forderte, auf viele offene Ohren. Nicht nur im Kantonsrat, sondern auch bei der Regierung. Gestern hat Regierungsrätin Esther Gassler zusammen mit ihrer Entourage die Gesetzesvorlage «Unterstützungsmassnahmen für strukturell schwache Gemeinden im Kanton Solothurn» vorgestellt. «Der Regierungsrat ist sich der Problematik bewusst», betonte Gassler vor den Medien. An ihre Leistungsgrenzen kämen vor allem kleine, finanzschwache Kommunen, die zudem noch an der Peripherie liegen.
Kanton übernimmt Dreiviertel der Kosten
«Wir wollen mit unserer Vorlage Druck von den Gemeinden wegnehmen», sagte die Volkswirtschaftsdirektorin. Erstens beantragt die Regierung zu diesem Zweck die Einführung einer zusätzlichen Förderung bei Fusionen für strukturell schwache Gemeinden. Und zweitens sollen sanierungsbedürftige Gemeinden, die ihm Hinblick auf eine mögliche Fusion zuerst einmal ihre Finanzen ins Lot bringen müssen, von einer einmaligen finanziellen Unterstützung profitieren. Diese Massnahmen seien, so Esther Gassler, «ein wichtiger Zwischenschritt» bis zur Einführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichs - und sollen damit vorderhand auch nur befristet auf vier Jahre eingeführt werden. Eine Weiterführung wäre aber durchaus denkbar, da die Vorschläge den Grundsätzen für einen Finanzausgleich nicht widersprächen.
Insgesamt kommen die Unterstützungsleistungen auf gut eine Million Franken pro Jahr zu stehen. Finanziert werden sollen die Massnahmen je zur Hälfte aus Budgetmitteln des Kantons und aus dem Finanzausgleichsfonds. An Letzterem beteiligen sich Kanton und Gemeinden mit je 50 Prozent. «Der Kanton übernimmt also Dreiviertel der Kosten,» unterstrich Gassler.
Weitaus der grösste Teil der Gelder soll in die Förderung von Gemeindefusionen fliessen. Anspruchsberechtigt sind 40 Gemeinden, also rund ein Drittel der Gemeinden im Kanton, vor allem in den Bezirken Thal und Thierstein. Bei der Fusion mit einer anderen - strukturschwachen oder auch finanzstarken - Gemeinde erhalten sie neben dem heutigen Fusionsgrundbetrag, der bei 100 Franken pro Einwohner liegt, einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss. Dieser wird nach dem spezifischen Strukturstärkeindex der Gemeinde berechnet. «Sehr schwache» Gemeinden erhalten zusätzlich 300 Franken pro Einwohner, «schwache» Gemeinden 200 Franken. Zudem soll nach dem Willen der Regierung für fusionsbereite strukturschwache Gemeinden die so genannte Besitzstandsgarantie im Finanzausgleich von heute drei auf sechs Jahre verdoppelt werden. Während dieser Zeit erhalten sie also gleich viel Geld aus dem Ausgleichstopf wie vor der Fusion. Schliesslich schlägt die Regierung vor, die Projektkosten f'ür die Umsetzung eines Fusionsprojekts mit 30 000 Franken mitzufinanzieren. Unter der Bedingung, dass sich pro Jahr zwei strukturschwache Gemeinden zu einer Fusion entschliessen, kommen diese Massnahmen auf jährlich 764 000 Franken zu stehen.
Inkrafttreten im Jahr 2010 möglich
Ausgesprochen finanzschwache Gemeinden, denen ein Bilanzfehlbetrag zu schaffen macht, will der Kanton mit einem einmaligen Betrag unterstützen. Sie sollen eine Zuschuss von bis zu 50 Prozent dieses Bilanzfehlbetrags erhalten - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die in einem eigens abgeschlossenen Sanierungsvertrag festgehaltenen Auflagen erfüllen. Dazu gehört etwa, dass sie die Möglichkeit einer Fusion abklären. Beitragsberechtigt sind derzeit 12 Gemeinden; Kleinlützel, Bättwil, Witterswil, Büren, Seewen, Zullwil, Gänsbrunnen, Oberdorf, Lommiswil, Dulliken, Walterswil und Kienberg. Werden pro Jahr mit zwei dieser Gemeinden Sanierungsverträge abgeschlossen, kostet das jährlich 274 000 Franken.
Der Kantonsrat wird diese Unterstützungsmassnahmen voraussichtlich im Januar oder im März 2010 beraten. Stimmt er zu, könnten sie im Verlauf des nächsten Jahres bereits in Kraft treten.