Ein 24-jähriger Mann mit einer Persönlichkeitsstörung ist wegen Vergewaltigung und Brandstiftung angeklagt. Das Urteil fällt voraussichtlich am nächsten Mittwoch..
Patrick Rudin
«Mein Leben ist eine Katastrophe. Ich habe noch nie etwas geschafft in meinem Leben -- selbst meine Lehre habe ich wegen Drogenproblemen abgebrochen», erklärte der 24-jährige Angeklagte gestern zum Prozessauftakt dem Fünfergericht.
Wer betreut den Säugling?
Vor kurzem ist er Vater geworden, auf die hypothetische Frage eines Richters, wie er die Betreuung des Säuglings regeln möchte, wenn sowohl seine jetzige Freundin wie auch er wieder arbeiten, reagierte er ziemlich verwirrt: Von der Familie sei schon jeweils jemand da, der sich darum kümmern könnte, meinte er schliesslich.
Zuerst müsste er sich aber neue Kleider kaufen, um an einem künftigen Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck machen zu können -- derzeit lebt er von der Sozialhilfe. Der vom Gericht bestellte Experte attestiert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit vielen «Scheinkompetenzen»: Seine teilweise naiven Erklärungsversuche seien nicht manipulativ zu verstehen, sondern es handle sich meistens um schlichte Hilflosigkeit. Im Vergleich zu anderen Delinquenten handle es sich bei ihm um eine eher gering ausgeprägte Störung.
Vor Gericht steht der Mann, weil er im Sommer 2003 als 18-Jähriger seine damalige 15-jährige Freundin mehrmals vergewaltigt haben soll: Sie hatte jeweils bei ihm im Bett übernachtet, ihm aber gesagt, für Sex sei es noch zu früh. Über ihr «Nein» habe er sich aber hinweggesetzt, so die Anklage. Der Mann hatte die Vorwürfe teilweise zugegeben, später aber das Geständnis widerrufen. Die Vorwürfe kamen erst Jahre später ans Licht, als das Mädchen wegen einer anderen Vergewaltigung eine Anzeige erstattet und dabei erstmals auch von diesen früher gemachten Erfahrungen berichtet hatte.
Ausserdem übernachtete der Angeklagte im Februar letzten Jahres im Gartenhäuschen seines Vaters in der Liestaler Gartenanlage Bintel und war äusserst knapp bei Kasse. Da kam ihm die Idee, die Propangas-Flasche zur Verkaufsstelle zurückzubringen und das Depot von 40 Franken einzukassieren, er schraubte im Gartenhäuschen das Ventil der Flasche auf, um sie zu leeren.
Um hinterher sicherzustellen, dass das Gas auch tatsächlich aus der Flasche entwichen ist, zündete er sich mit dem Feuerzeug eine Zigarette an: Durch die Ansammlung des Gases im Gartenhaus gab es eine Explosion, das Haus brannte schliesslich vollständig nieder. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deswegen auch noch wegen Brandstiftung angeklagt, hält aber auch noch den harmloseren Vorwurf der «fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst» in der Hinterhand bereit.
Was das Gericht mit dem Mann anfangen soll ist noch unklar: Der Experte lehnte zumindest ambulante Massnahmen ab, damit würde man sowohl dem Betroffenen wie auch der Öffentlichkeit bloss etwas vorgaukeln. Eine stationäre Massnahme hingegen sei denkbar, auch wenn sich der Angeklagte bisher damit nicht anfreunden konnte. Das Urteil fällt voraussichtlich am nächsten Mittwoch.