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Am Bezirksgericht Baden beginnt am 1. Dezember der Prozess gegen zwei Aargauer Regionalpolizisten. Sie werden angeklagt, vor zwei Jahren in Fislisbach AG den Erstickungstod eines 41-jährigen Mannes verursacht zu haben.
Am 11. September 2007 rief der damals 41-jährige Architekt Markus A. zusammen mit seiner Mutter die Polizei. Als die Polizisten eintrafen und den Mann ins Bezirksspital bringen wollten, flüchtete dieser. Der unter paranoider Schizophrenie leidende Markus A. wurde von den Beamten festgehalten und in Bauchlage auf den Boden gedrückt.
Wie Recherchen von «10vor10» zeigen, kommt das rechtsmedizinische Gutachten zum Schluss, dass die Festhaltemassnahmen in Bauchlage zum Tod des 41-Jährigen geführt haben. Ein Polizist habe in der Untersuchung geltend gemacht, noch nie etwas vom lagebedingten Erstickungstod gehört zu haben.
Der lagebedingte Erstickungstod kann eintreten, wenn sich der Festgehaltene wehrt und so zu wenig Luft bekommt. Das Gutachten hält fest, dass es schon nach drei bis vier Minuten bei ungenügender Sauerstoffversorgung des Hirns zu irreversiblen Hirnschäden kommen kann. Der Ausbildner der Aargauer Regionalpolizei, Werner Bertschi, sagte gegenüber «10vor10», dass die Polizisten nach dem Vorfall intensiv zum Thema Erstickungstod geschult worden seien. Die Polizisten seien aber schon vor dem Jahr 2007 betreffend dieses Themas ausgebildet worden. (fhe)