Per 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen im Aktienrecht beschlossen.
Den Unternehmerinnen und Unternehmern sind die neuen Vorschriften betreffend internem Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagement inzwischen bekannt. Viele kennen aber die gleichzeitig in Kraft getretenen kleinen, aber zum Teil ebenso wichtigen weiteren Änderungen nicht. Diese eröffnen aufgrund von Deregulierungen neue Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates, bringen aber auch eine neue Fallgrube bei Interessenkonfliktsituationen mit sich, die man unbedingt kennen muss.
Autor: Prof. Dr. Andreas Binder
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