Getränke mit Alkohol sollen nur noch an Erwachsene verkauft werden dürfen, fordern Grossräte von SP, EVP und EDU. Die Alterslimite von 16 Jahren für Bier und Ähnliches mache keinen Sinn.
Bruno Utz
Die von 29 Grossräten unterzeichnete Motion hat ihren Ursprung beim Jugendgrossratstag 2009. Im Gespräch mit Grossräten habe eine Gruppe Jugendlicher aus der Region Thun Vorschläge zur Verbesserung des Jugendschutzes gemacht. Aus Sicht der Jugendlichen besonders stossend seien die im Gastgewerbegesetz verankerten Alterslimiten für den Konsum von Bier, Wein und Schnaps. Der Unterschied zwischen alkoholischen Getränken (Alterslimite 16 Jahre) und sogenannten gebrannten Wassern (18 Jahre) sei «absolut sinnlos». Für den problematischen Alkoholkonsum sei nicht die Unterscheidung zwischen Bier (erlaubt ab 16 Jahren) und Schnäpsen (erlaubt ab 18 Jahren) entscheidend, sondern die konsumierte Menge. «Wenn ein Jugendlicher zehn Flaschen Bier trinkt, ist das viel problematischer als wenn er sich ein Gläschen Grappa genehmigt», bringt es Erstunterzeichner Andreas Blaser (SP/Steffisburg) auf den Punkt.
Als Konsequenz fordern die Grossräte für den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken die einheitliche Limite von 18 Jahren. Das Gastgewerbegesetz sei entsprechend anzupassen. Mit diesem Schritt betrete der Kanton Bern nicht Neuland. Im März dieses Jahres habe die französische Nationalversammlung genau das beschlossen. Zudem gelte bereits in Irland, Grossbritannien, Schweden und Norwegen die 18-Jahr-Limite.
Regierung will das Anliegen prüfen
Der Regierungsrat ist bereit, das Anliegen zu prüfen. Er anerkennt, dass die heutige Situation oft unbefriedigend erscheint. Es gebe jedoch durchaus sachliche Gründe für den Unterschied. Schnäpse hätten einen viel höheren Alkoholgehalt als Wein und Bier. Deshalb könne in kurzer Zeit eine viel grössere Menge an Alkohol aufgenommen werden und die Kontrolle über die konsumierte Menge sei schwieriger.
Zudem seien die Abgabealter für Alkohol nicht nur im kantonalen Recht, sondern auch in der eidgenössischen Gesetzgebung verankert. Angesichts des Vorrangs des Bundesrecht sei zu prüfen, ob die Kantone befugt sind, ein eigenes Abgabealter festzulegen. Der Grosse Rat behandelt den Vorstoss in der November-Session.