War das Unglück vorhersehbar?
Jungfrau-Drama: War das Unglück vorhersehbar?

Die Angeklagten im Jungfrau-Prozess haben am Montag beteuert, vor dem verhängnisvollen Aufstieg die Gefahren beachtet und richtig beurteilt zu haben. Die Anklage wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor.

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Aargauer Zeitung

Simon Fischer

Beinahe bis auf den letzten Platz war der Churer Grossratssaal gestern gefüllt, als der Prozess um das Lawinen-Unglück an der Jungfrau vom 12. Juli 2007 mit einer Schweigeminute für die sechs Todesopfer eröffnet wurde. Den beiden Angeklagten, ein 34-jähriger Berufsunteroffizier und ein 47-jähriger ziviler Bergführer, wird vor dem Militärgericht 7 mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen. Denn laut Anklage hätte das Drama höchstwahrschenlich vermieden werden können.

Falsche Einschätzung

Auditor Maurus Eckert wies beim Verlesen der Anklageschrift darauf hin, dass eine Rekrutengruppe bereits am Vortag den Aufstieg zum Mönch gewagt und dabei ein Schneebrett ausgelöst hatte. Ausserdem seien in der Region vier Tage vor dem Unglück bis zu 75 Zentimeter Neuschnee gefallen. Dennoch hätten die Angeklagten die Lawinengefahr nicht als «erheblich» und als «nicht heikel» beurteilt. Angesichts dieser falschen Einschätzung hätten es die Bergführer unterlassen, die Tour abzubrechen - was laut Anklage «die richtige Entscheidung» gewesen wäre.

Während der anschliessenden Befragung der Angeklagten erklärten diese, sie hätten sowohl vor als auch während des Aufstiegs über den Rottalsattel alle möglichen Gefahren einkalkuliert und auch richtig beurteilt. Die beiden Berführer hielten ausserdem fest, dass es sich bei der Tour nicht um einen Befehl, sondern lediglich um einen Vorschlag gehandelt habe, der in den Gruppen diskutiert worden sei. Der Entscheid zum Aufstieg zur Jungfrau sei schliesslich von allen Beteiligten mitgetragen worden. Auf Nachfrage von Gerichtspräsident Felix Egli räumten die Angeklagen allerdings ein, dass unter den deutschsprachigen Soldaten anfänglich Skepsis geherrscht habe, im Gegensatz zu den Romands.

Bergführer sind «gute Kollegen»

Egli wollte im Verlauf der Befragung auch mehr erfahren über das persönliche Verhältnis zwischen den beiden Bergführern. Sie seien «sehr gute Kollegen» und schon oft gemeinsam in den Bergen unterwegs gewesen, erklärten diese. Egli wies darauf hin, dass der 47-jährige zivile Bergführer über weit mehr Bergerfahrung verfügt als sein Mitangeklagter. In diesem Zusammenhang könne man den Eindruck gewinnen, es habe ein «Meister-Schüler-Verhältnis» zwischen ihnen bestanden. Die Angeklagten bezeichneten dies als «falsche Hypothese», erklärten, jeder sei selbst für seine Gruppe verantwortlich gewesen, weshalb auch jeder für sich den Entscheid zum Aufstieg getroffen habe.
Ebenfalls nicht gelten lassen wollten sie Eglis Hinweis, das Handbuch des Schweizerischen AlpenClubs (SAC) rate davon ab, während der Sommermonate die von ihnen eingeschlagene Direktroute zu nehmen. Das sei in erster Linie eine Empfehlung für Nicht-Profis, erklärte einer der Bergführer. «Denn in den Bergen gibt es keine starren Regeln, wann man etwas tun darf und wann nicht.»

Urteil kommt am Freitag

Die Befragung der Angeklagten geht heute weiter, danach haben die Augenzeugen und verschiedene Sachverständige das Wort. Am Freitag erfolgt der Abschluss des Prozesses mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie der Urteilsverdündung.