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Im Juni 2010 soll der Oberrohrdorfer Souverän über die Zukunft des Stromnetzes von Staretschwil befinden. Dieses Ziel verfolgen die Gemeinde und AEW. Klarheit herrscht, dass ein Rückkauf möglich ist, der Preis wird noch verhandelt.
Andreas Tschopp
Seit März 2006 liegen der Gemeinderat von Oberrohrdorf und die AEW Energie AG im Clinch über das Stromnetz für den Ortsteil Staretschwil. Dieser Konflikt betrifft sowohl die Konzessionserteilung als solches wie auch die Bedingungen für einen allfälligen Rückkauf (Kaufpreis, Kaufgegenstand, Zeitpunkt usw.) des Netzes durch die Gemeinde. Im Juni 2007 hat die Gemeindeversammlung das entsprechende Geschäft an den Gemeinderat zurückgewiesen mit dem Auftrag, drei Varianten (Status quo, d. h. das Netz verbleibt im Besitz der AEW, Rückkauf und Versorgung neu des gesamten Gemeindegebiets durch die Elektra Oberrohrdorf oder Übertragung der gesamten Versorgung an die AEW Energie AG) zu prüfen und dem Souverän dann zum Entscheid vorzulegen.
Elektra nicht als Käufer gesetzt
Dieser Antrag lässt seit mehr als zwei Jahren auf sich warten, in denen sich die Parteien ein juristisches Geplänkel geliefert haben (die AZ berichtete). Doch nun gibt es Neuigkeiten. «Unstreitig ist heute die Frage, ob die Einwohnergemeinde Oberrohrdorf grundsätzlich berechtigt ist, das elektrische Verteilnetz in Staretschwil zu erwerben», heisst es in einer gemeinsamen Verlautbarung. Gemäss dieser sind die Parteien auch «über-eingekommen, dass die AEW Energie AG das Verteilnetz an einen Rechtsnachfolger übertragen wird», sobald eine Einigung in Bezug auf das Kaufobjekt und den Kaufpreis gefunden sei.
Gutachten bleibt Geheimsache
Zur Lösung dieser Unklarheiten wurde nach einigem Hin und Her ein Gutachten bei Rechtsprofessor Tobias Jaag von der Universität Zürich in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt seit Juli 2009 vor, über den Inhalt wurde aber «Stillschweigen vereinbart», wie es heisst. Sowohl Gemeinderat wie auch AEW Energie AG hätten sich jedoch grundsätzlich mit dem Gutachten einverstanden erklärt, wobei - wie so oft - der Teufel im Detail steckt, weshalb weitere Abklärungen zu treffen und zusätzliche Verhandlungen zu führen seien, wird betont.
Stichtag ist der 1. Oktober 2010
Gestützt auf das Gutachten hat die AEW Energie AG auch ein Modell zur Berechnung des Kaufpreises ausgearbeitet. «Sobald dieses von beiden Parteien genehmigt ist und allfällige Meinungsverschiedenheiten bereinigt sind, die das Berechnungsmodell betreffen, kann der eigentliche Übertragungspreis ermittelt werden», wird betont. Ziel beider Parteien ist es, dass der Gemeindeversammlung im Juni 2010 ein Antrag vorgelegt werden kann, der die Abklärung aller Varianten beinhaltet. Als Stichtag für den Rückkauf wird der 1. Oktober 2010 für die Berechnungen angenommen.
Im Weiteren sind der Gemeinderat, die AEW Energie AG und auch die Elektra Oberrohrdorf überein gekommen, «dass zukünftige öffentliche Informationen unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und Verantwortungen ausgewogen darzustellen und gegenseitig abzustimmen sind», heisst es.