Ich sitze fest – und jetzt?

Bezahlt mein Reisebüro den längeren Aufenthalt? Muss die die Tage, die ich an der Arbeit verpasst habe, nachholen? Die Antworten auf die dringendsten Fragen von gestrandeten Passagieren

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Moritz Kaufmann

Mein Flug wurde wegen des Vulkanausbruchs annulliert. Wird mir mein Flugticket zurückerstattet?

Ja. Die Airline ist verpflichtet, Ihnen den Geldbetrag für Ihr Ticket zurückzuerstatten oder eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug anzubieten. Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung haben Sie allerdings nicht, weil die Airline für den Ausfall keine Schuld trifft.

Ich bin im Ausland gestrandet und möchte möglichst schnell in die Schweiz zurückkehren. Welche Optionen habe ich?

Wenn Sie in Europa festsitzen, können Sie versuchen, Ihre Rückreise mit alternativen Transportmitteln (Zug, Bus, Mietauto) zu organisieren. Wenn Sie sich auf einem anderen Kontinent befinden, können Sie einen europäischen Flughafen anfliegen, der von der Aschewolke nicht betroffen ist (zum Beispiel Rom). Dort müssen Sie dann auf ein alternatives Transportmittel umsteigen – Zug, Bus oder Mietauto.

Ich bin Transitpassagier und sitze in einem Land fest, für das ich kein Visum habe. Was soll ich tun?

Die Visumsbestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Einige stellen Übergangsvisa aus. Wenden Sie sich für Hilfe an das jeweilige Schweizer Konsulat.

Ich habe über ein Reisebüro Ferien gebucht. Diese sind jetzt zu Ende und ich kann nicht nach Hause. Muss ich die zusätzlichen Nächte im Hotel selbst bezahlen?

Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die zusätzlichen Nächte selbst bezahlen. Allerdings zeigen sich einige Reiseanbieter, wie etwa Kuoni oder Hotelplan, kulant und kommen für die zusätzlichen Kosten auf.

Ich komme zu spät aus meinen Ferien zurück. Habe ich trotzdem Anspruch auf meinen Lohn?

Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber den Lohn nur bei «persönlichen Umständen» (zum Beispiel Krankheit) weiter bezahlen. In diesem Fall also nicht. In der Praxis zeigen viele Arbeitgeber in solchen Fällen aber Verständnis und kürzen den Lohn nicht.

Kann mir gekündigt werden, wenn ich wegen des Flugstopps nicht zur Arbeit erscheinen kann?

Ihnen kann im Prinzip immer gekündigt werden. Wenn Sie aber unverschuldet nicht zur Arbeit erscheinen und Sie deshalb die Kündigung erhalten, ist diese missbräuchlich.

Ich wollte in die Ferien fliegen, doch das ist nicht möglich. Kann ich nun spontan trotzdem arbeiten gehen und die Ferien ein anderes Mal beziehen?

Nur wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Grundsätzlich gilt: Ferien dienen der Erholung und erholen können Sie sich auch in der Schweiz.