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Vermischtes
Das Bundesverwaltungsgericht erachtet zusätzliche Lärmschutzmassnahmen beim Bau des 3. Gexi-Gleises in Lenzburg als nicht geboten und hat eine entsprechende Beschwerde abgelehnt. In einer zweiten Sache zeichnet sich eine Einigung ab.
Toni Widmer
Wenigstens in einem Punkt hat sich das Engagement der Einsprecher zum 3. Gexi-Gleis vermutlich gelohnt. Neben zusätzlichen Massnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz ging es auch um die Bepflanzung vor den Wohnhäusern. Dieser bestehende Sichtschutz auf den Gexi-Einschnitt hätte nach dem ursprünglichen Projekt verschwinden sollen. Nicht primär, weil die SBB das so wollten, sondern, weil Naturschutzkreise das zum Schutz der Zauneidechsen als unumgänglich erachtet haben.
Mittlerweile scheint man sich in Lenzburg darauf besonnen zu haben, dass nicht nur Tiere, sondern auch Menschen ein Recht auf Lebensqualität haben. Die Bäume und Sträucher, die zwar den Lärm der im Gexi-Einschnitt vorbeifahrenden Züge nicht mindern können, aber für die Anwohner als optischer Schutz halt doch eine psychologische Bedeutung haben, dürfen voraussichtlich stehen bleiben.
Bundesamt wird entscheiden
Die Frage der Hecke war nicht Gegenstand des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteil gestern publik geworden ist. Über die Bepflanzung entscheidet als Erstinstanz das Bundesamt für Verkehr (BAV). Aufgrund der Beschwerde hat die SBB dem BAV einen neuen Vorschlag zur Gestaltung der Böschungen eingereicht, welcher die Anliegen des Beschwerdeführers so weit als möglich berücksichtigt. Sowohl Daniel Salzmann, Projektleiter der SBB, wie auch Einsprecher René Schweri glauben, dass damit ein Kompromiss gefunden worden ist, der den Anwohnern entgegen kommt.
Abgeblitzt ist Schweri mit der Forderung nach besseren Massnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz. Begründet hatte er sein Anliegen unter anderem damit, das 3. Gleis sei Bestandteil von Bahn 2000 und dort würden bezüglich Immissionsschutz andere Massstäbe gelten. Das Gericht teilt diese Ansicht nicht. Bahn 2000 spiele bei diesem Projekt keine Rolle, das 3. Gexi-Gleis könne isoliert betrachtet werden. Es sei somit einzig zu prüfen, ob der Betrieb des 3. Gleises selbst Auswirkungen mit sich bringe, die den gesetzlich vorgegebenen Rahmen bezüglich Immissionsschutz übersteigen würden. Das sei klar nicht der Fall.
René Schweri freut dieses Verdikt nicht. Bezüglich einem allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht konnte er gestern aber noch keine Aussage machen: «Sicher ist, dass wir im Gespräch mit den SBB auch versuchen werden, uns aussergerichtlich auf einen Kompromiss zu einigen», erklärte er.
Bei der SBB ist man zuversichtlich: «Das Gericht hat bestätigt, dass die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen gesetzeskonform sind. Es besteht keine rechtliche Grundlage für weitergehende Massnahmen. Die SBB werden daher, vorausgesetzt, dass die Beschwerde nicht weitergezogen wird, die geplanten Lärmschutzmassnahmen ausführen», erklärte Daniel Salzmann.