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Panorama
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Die AZ-Gerichtsreporterin blickt zurück: Die Prozesse gegen den Würenlinger «Bruchpilot» bewegten Anfang der 90er-Jahre die Gemüter. Drei spektakuläre Abstürze von Helikoptern aus dem Besitz der Firma des Würenlinger Viktor G. brachten den Fall ins Rollen.
Rosmarie Mehlin
Die beiden Prozesse gegen Viktor G. hatten grosses Aufsehen erregt: Die angeklagten Taten waren äusserst spektakulär und eine ganze Anzahl von Beteiligten war darin verwickelt. Die Verhaftung des Hauptbeschuldigten hatte 1994 wie eine Bombe eingeschlagen und er selber, Viktor G., hatte mit seinem Wesen, seinem Auftreten und seinen Aussagen in den Gerichtssälen dafür gesorgt, dass die Spannung an 17 Verhandlungstagen nie verloren gegangen war.
Rückblende: Am 2. Juli 1990 war im Steinbruch Villigen ein Helikopter vom Typ Bell 222B abgestürzt. Am 10. Dezember 1991 im thurgauischen Amlikon und am 24. März 1992 in Würenlingen je ein Helikopter vom Typ Ecureuil AS 350 B2. Alle drei Maschinen aus dem Besitz der Würenlinger TUI-Air hatten Totalschaden, insgesamt rund 9 Millionen Franken, erlitten. Alle drei Piloten - beim ersten Absturz hatte der TUI-Air-Boss selbst am Steuer gesessen - waren unverletzt geblieben.
Seit 23 Jahren berichtet Rosmarie Mehlin für diese Zeitung über Gerichtsverhandlungen. Über grosse, bei denen sie über Tage hinweg hautnah mit Tätern und ihren Taten konfrontiert ist. Aber auch über kleine, in denen nach zwei Stunden das Urteil verkündet wird, die aber oft nicht minder tiefe Eindrücke hinterlassen. «In Gerichtssälen lernt man Menschen kennen: unbekannte, ungeahnte und leider auch undenkbare. In Gerichtssälen lernt man das Leben ausserhalb der eigenen kleinen Welt kennen. Das ist es, was mich ungebrochen fasziniert», so die Autorin über ihre Arbeit. In lockerer Folge lässt Rosmarie Mehlin einige grosse, aber auch den einen oder anderen eher skurrilen Fall aus ihrer langjährigen Tätigkeit nochmals Revue passieren. (mz)
Die Eidgenössische Flugunfall-Untersuchungskommission hatte die Abstürze zunächst als Unfälle taxiert. Im November 1994 aber waren, aufgrund von Geständnissen von zwei der «Bruchpiloten» und der Ermittlungen wegen Versicherungsbetrugs, die Schlussberichte für ungültig erklärt worden.
Verdeckte Ermittlerin
Nur rund zwei Wochen zuvor, am 20. Oktober 1994, war der damals 46-jährige Viktor G. auf dem Flughafen von Donaueschingen aus einem seiner Helikopter heraus verhaftet worden: An Bord hatte der Würenlinger Falschgeld im Nominalwert von 1,2 Millionen Dollar. G. war in Deutschland in Haft und nicht mehr auf freien Fuss gesetzt worden, bis am 17. Oktober 1995 in Konstanz vor drei Berufsjuristen und zwei Schöffen der Prozess gegen den Aargauer und fünf mitangeklagte Deutsche begonnen hatte.
G. hatte beteuert, von dubiosen Geldanlegern, insbesondere einer Frau «Meyer», zu der Falschgeldüberführung massiv und - unter anderem mit Sex-Telefongesprächen als Lockmittel - gedrängt worden zu sein. «Ich bin schon blöd, grausam naiv», war eines von Viktor G.s Credos. Frau «Meyer» hatte sich später als verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes entpuppt.
Da das Unmittelbarkeitsprinzip galt und deshalb alle Beweise, die im Urteil Verwendung finden sollten, hatte sich der Prozess sehr in die Länge gezogen. Am 5. Februar 1996, nach insgesamt 13 Verhandlungstagen, war Viktor G. zu 31⁄2 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe war G. im Februar 1997 in Deutschland aus dem Gefängnis entlassen, in die Schweiz überstellt, hier in U-Haft genommen und ein halbes Jahr später provisorisch auf freien Fuss gesetzt worden. Weil sein Anwalt sämtliche Rechtsmittel ausschöpfte, hatten sich die Untersuchungen gegen Viktor G. wegen der Heliabstürze in die Länge gezogen. Im März 1999 hatte das Bezirksgericht Baden zwei der «Bruchpiloten» als Mittäter des Betrugs schuldig gesprochen und zu je 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.
Lügen und Selbstmitleid
Viktor G., angeklagt des mehrfachen Betrugs und der Gefährdung des Lebens, hatte sich im Oktober 2001 an vier Verhandlungstagen in Baden verantworten müssen. Wegen Erkrankung des Präsidenten der zuständigen Kammer hatte der damalige Präsident des Bezirksgerichts Kulm, Adrian Brunner, den Vorsitz übernommen.
14 Zeugen waren befragt worden, darunter der ehemalige Chefpilot der TUI-Air, der aussagte, für ihn sei «eindeutig gewesen, dass G, beabsichtigte, den Bell 222 abstürzen zu lassen». Der Angeklagte seinerseits hatte hartnäckig geleugnet, die Helis bewusst und gezielt zerstört zu haben und sich, wie bereits Jahre zuvor in Konstanz, in Selbstmitleid ergangen. Unter anderem hatte er schluchzend betont, Opfer seiner Leichtgläubigkeit und Menschenfreundlichkeit gewesen zu sein.Obergericht erhöhte die Strafe
«Das Gesetz erlaubt einem Angeklagten zu lügen, sei es gegenüber der Polizei, den Untersuchungsbeamten, dem Gericht, dass sich die Balken biegen. Seine Glaubwürdigkeit allerdings sinkt damit in den Keller», hatte Staatsanwalt Peter Heuberger in seinem Plädoyer betont und 31⁄2 Jahre als Zusatzstrafe zum Konstanzer Urteil gefordert. Der Verteidiger hatte fünf Stunden lang plädiert und - «allein schon wegen der Dauer des Verfahrens» - Freispruch gefordert.
Das Gericht hatte Viktor G. vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen - «das ist nicht adäquat zu seiner Persönlichkeit» -und ihn wegen mehrfachen Betrugs zu einem Jahr Zuchthaus, 20000 Franken Busse und zur Zahlung von 5,47 Millionen Franken an die Versicherungen verurteilt. G. sei, so der Gerichtspräsident, zwar «hochkriminell vorgegangen», auch sei die Deliktsumme hoch. Andererseits sei eine sehr lange Zeit vergangen, G. bis zu den Taten nicht vorbestraft und recht beleumundet gewesen. Der Verteidiger hatte gegen das Urteil rekurriert. Im August 2003 bestätigte das Aargauer Obergericht das Urteil und erhöhte das Strafmass um sechs Monate auf 11⁄2 Jahre. Die darauffolgende Beschwerde des Verteidigers war im Februar 2004 vom Bundesgericht abgewiesen worden.