Fotograf vor Gericht: «Meine Bilder sind Kunst – nicht Porno»

Bezirksgericht Brugg spricht einen Fotografen vom Vorwurf der Herstellung von Kinderpornografie frei. Weil letztlich nicht nachgewiesen werden konnte, dass seine «Models» zum Zeitpunkt der Aktaufnahmen dem Schutzalter noch nicht entwachsen waren,ist der 62 Jahre alte Hobbyfotograf freigesprochen worden.

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Bezirksericht Brugg

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Aargauer Zeitung

Louis Probst

«Ich war mir nicht bewusst, dass die ‹Frölleins› noch nicht 16 Jahre alt waren », meinte der Angeklagte zu Gerichtspräsident Hans-Rudolf Rohr. «Ich habe nicht gewusst, dass sie noch in die Schule gingen. Ich habe sie allerdings auch nicht nach ihrem Alter gefragt. » Beschuldigt wurde der Angeklagte der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der Herstellung von Kinderpornografie. Zugrunde lag den Vorwürfen, dass er von zwei Mädchen Aktfotos gemacht hatte, welche die Models in teilweise aufreizenden Posen zeigen. Bei diesen Aufnahmen, so die Anklage, soll es zudem zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Schuldspruch des Bezirksamtes

Vom Bezirksamt Brugg war der Angeklagte schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 190 Franken sowie zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt worden. Die Genugtuungsforderungen der beiden Mädchen von je rund 5000 Franken waren auf den Zivilweg verwiesen worden. Weil sich der Angeklagte mit dem Urteil nicht hatte abfinden können, hatte sich jetzt Bezirksgerichtspräsident Hans- Rudolf Rohr als Einzelrichter mit den «Fotoshootings» zu befassen. «Aktfotografie ist der schwierigste Bereich der Fotografie», erklärte der Angeklagte vor Gericht zu den Beweggründen für die Aufnahmen. «Aktfotografie fasziniert mich.

Meine Bilder sind Kunst, nicht Pornografie.» Die Bilder würde er archivieren. Einige habe er, mit mündlicher Einwilligung der Modelle, ins Internet gestellt. Es stimme nicht, dass er die Mädchen unsittlich berührt habe, betonte der Angeklagte. «Ich habe nicht versucht, sie zu küssen. Ich fotografiere unzählige Frölleins. Die geben mir jeweils alle einen Kuss auf die Wange.» Er könne sich auch nicht erklären, wie die beiden Mädchen zu ihren Aussagen kämen. «Ich weiss es nicht», sagte er. «Ich war selber überrascht über die Anklage. »

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger beantragte Freispruch seines Mandanten von Schuld und Strafe. «Würde es sich beim Angeklagten um jemanden handeln, der sich nicht professionell verhalten würde, hätte es weitere Anschuldigungen geben müssen», meinte er. Auf die Aussagen der Mädchen dürfe nicht abgestellt werden. Schliesslich hätten sie eingewilligt, für Aktaufnahmen zu posieren. Auch würden sie jetzt die Folgen der Fotoshootings dramatisieren. Der Gerichtspräsident sprach den Angeklagten von Schuld und Strafe frei. Er auferlegte ihm aber die Kosten des Verfahrens. Wie er feststellte, handle es sich bei den Aktaufnahmen nicht um Pornografie im Sinne der Rechtsprechung. Zudem sei nicht zu beweisen, dass die Aufnahmen zu einem Zeitpunkt gemacht worden seien, als sich die Mädchen noch im Schutzalter befunden hätten.