Gutachten
Externes Gutachten im Fall Bonstetten/Winterthur angefordert

Im Fall des tragischen Todes eines Jungen in Winterthur vom 26. Februar 2010 wird die Direktion der Justiz und des Innern einen externen Gutachter beiziehen. Die Vormundschaftsbehörde Bonstetten und der Bezirksrat Affoltern hatten der Direktion der Justiz und des Innern kürzlich ihre Berichte abgeliefert. In einem Zwischenbericht spricht die Direktion nun von einem offenbar sehr aufwändig geführten Fall und nennt Aspekte, die sie jetzt von unabhängiger Seite vertieft geklärt haben will.

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Nachdem am Wochenende des 26. Februar 2010 in Winterthur die Tat am vierjährigen F. entdeckt worden war, häuften sich die Vorwürfe an die mit dem Fall der Familie befasste Vormundschaftsbehörde Bonstetten und den Bezirksrat Affoltern. Im Rahmen ihrer zweit¬instanzlichen Aufsicht hat die Direktion der Justiz und des Innern Anfang März Berichte zum Fall angefordert. Nun liegt ein Zwischenbericht dazu vor. Er soll den Fall nicht beurteilen, sondern in erster Linie zusammenfassend dokumentieren, eine erste Einschätzung abgeben und bisherige offene Fragen zum Verlauf beantworten. Für die vertiefte Beurteilung zieht die Direktion der Justiz und des Innern einen externen Gutachter bei.

Aus dem Zwischenbericht geht hervor, dass sich die Vormundschaftsbehörde seit mehreren Jahren mit der Familie beschäftigt hat, teilweise mit erheblichem Aufwand. Die Anfang März gestellte Frage, ab wann die Bonstetter Behörden Kenntnis von der früheren Tat des Vaters an seinem Sohn aus erster Ehe gehabt hatten, lässt sich nun eindeutig beantworten, nämlich ab dem 18. Januar 2008 durch einen Zeitungsbericht. Kurz darauf wurde F. bei einer Pflegefamilie fremdplatziert. Ein knappes Jahr später gelangte er jedoch wiederum in die Obhut seines Vaters.

Zwei Aspekte, die weiterer Klärung bedürfen

Die Frage, ob einer möglichen Gefährdung von F. durch seinen Vater G.G. genügend Rechnung getragen wurde, will die Direktion der Justiz und des Innern nun durch einen externen Gutachter klären. Es geht zwar hervor, dass die Behörde auf die Frage einer möglichen Gefährdung reagierte, es lässt sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht feststellen, ob ihr Vorgehen angesichts der Situation tatsächlich angemessen war. Ebenso soll der Gutachter klären, ob sich der Vater des Kindes vor der Tat oder zu einem früheren Zeitpunkt in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden hat, die von den mit dem Fall befassten Personen als mögliche Gefahrensituation hätte erkannt werden können, respektive sollen.

Der von der Direktion der Justiz und des Innern bestellte Gutachter wurde gebeten, innerhalb der kommenden vier Monate Bericht zu erstatten. Mit der Strafuntersuchung gegen den mutmasslichen Täter ist die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich befasst.

Gemeinde Bonstetten begrüsst weitere Abklärungen

Die Gemeinde Bonstetten begrüsst die Abklärung der Ereignisse durch einen unabhängigen Gutachter. Der Zwischenbericht der Direktion der Justiz und des Innern vom 1. April zeigt, wie intensiv die Betreuung der Familie war und mit welchen Schwierigkeiten die Vormundschaftsbehörde konfrontiert wurde.

Die Gemeinde Bonstetten weist weiter darauf hin, dass nur eine Gesamtbeurteilung des Falles dem Verhalten der Vormundschaftsbehörde Rechnung tragen kann. Hierzu gehört der Einbezug des Verhaltens von G.G., Aussagen seiner Umgebung, zwei Abklärungen der Situation von G.G. bzw. der familiären Situation durch Fachpersonen sowie der Umstand, dass zwischen den Eltern die Trennung des Sohnes vom Vater seit November 2007 ein ständiges Thema der Gespräche war. Zudem wurde eine Beiständin und eine Familienbegleiterin eingesetzt, die sich intensiv mit der familiären Situation befassten. Von keiner Seite habe es ein Signal gegeben, dass die Situation eskalieren könnte. Das Thema der Entführung des Sohnes durch die Mutter ins Ausland wurde bis zum Tattag mehrmals aufgebracht und auch immer wieder ohne Eskalation behandelt.