Hundeschule
Einigung im Schöftler Hundestreit

Im kynologischen Ausbildungszentrum in Schöftland werden Hunde und Hundehalter ausgebildet. Nach einem längeren Seilziehen zwischen Anwohnern und Hundeausbildern um die Betriebszeiten, haben sich jetzt alle Parteien geeinigt.

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Hundestreit in Schöftland

Hundestreit in Schöftland

Aargauer Zeitung

Peter Siegrist

Hunde halten nicht immer die Schnauze, das liegt in ihrer Natur. So bellen sie beim gemeinsamen Herumtollen und geben auch während der Ausbildung ab und zu einen Laut von sich. Dies hat in den vergangenen Jahren in Schöftland zu einem Zwist geführt zwischen den Anwohnern der Hundesporthalle an der Feldackerstrasse und den eingemieteten Hundeschulen.

Lange Zeit gab der Betrieb kaum Anlass zu klagen. In den letzten Jahren jedoch fühlten sich Anwohner durch das Hundegebell belästigt und verlangten «zonenkonforme Betriebszeiten», vor allem an den Abenden. Eine Einigung unter der Federführung des Gemeinderates kam nicht zustande und die Anwohner erhoben Einsprache beim Kanton.

Vorschlag Baudepartement

Jetzt hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt auf die von 60 Quartierbewohnern eingereichte Beschwerde reagiert und den Parteien einen Vergleichsvorschlag mit angepassten Betriebszeiten vorgelegt. «Alle Parteien konnten sich dazu äussern», erklärt Gemeindeschreiber Rudolf Maurer.

Der Kanton hatte die vom Gemeinderat im Oktober 2008 verfügten Betriebszeiten teilweise abgeändert. «Alle Beteiligten mussten Haare lassen», sagt Maurer, «aber sie waren mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden.» Wäre keine Einigung zustande gekommen, hätte das Baudepartement wohl in dieser Sache verfügt.

Ab 1. April gelten die neuen Betriebszeiten. Am Morgen dürfen von Montag bis Samstag von 8 bis 12 Uhr Kurse durchgeführt werden. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ist der Betrieb nachmittags und abends von 13 bis 22 Uhr gestattet. Am Mittwochabend ist um 20 Uhr Schluss und am Samstagnachmittag ist der Betrieb von 13 bis 17 Uhr gestattet. Am Sonntag sind noch maximal vier Veranstaltungen pro Jahr möglich. Dabei gelten folgende Zeiten: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Nur noch vier Sonntage

Sonntagsanlässe müssen vorgängig dem Gemeinderat vorgelegt werden. Der Gemeinderat erhält explizit das Recht, Anlässe an denen übermässiger Lärm zu erwarten ist, zu verbieten. Ebenso dürfen an gesetzlichen Feiertagen keine Veranstaltungen durchgeführt werden.

Bei einer allfälligen Umnutzung oder Ausdehnung der Zeiten, wäre ein ordentliches Baubewilligungsverfahren nötig.

Hallenbesitzer Werner Häfeli ist mit dem Entscheid zufrieden, fügt aber an, wenn sich das Verfahren nicht so lange hingezogen hätte, wäre die Vormieterin (Certodog) nicht ausgezogen. «Die hätten mit den heute gültigen Zeiten auskommen können und belegten zudem die ganze Halle.» Der aktuelle Mieter brauche nicht die ganze Anlage.

Dies hat zur Folge, dass sich Häfelis Mieteinnahmen stark reduzierten. Häfeli beurteilt die Einigung dennoch positiv. Die Leiterin der Hundeschule, Miryam Rüetschi, arrangiert sich mit den Betriebszeiten und plant ihre Ausbildungskurse innerhalb der zeitlichen Vorgaben ein.